Befreiungsschlag für Geimpfte und Genesene

Bundesweite Sonderregelung soll ab dem Wochenende gelten

An diesem Wochenende soll er nun kommen – der bundesweite Befreiungsschlag für Menschen, die zweifach gegen Covid 19 geimpft oder von ihrer Krankheit „genesen“ sind. Das Land NRW hatte bereits eine Verordnung verfügt, nach der diese Gruppen mit den Getesteten gleichgestellt sind.

Jetzt geht der Bund einen Schritt weiter.

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Die Covid 19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) erlaubt noch viel mehr:

  • Für geimpfte und genesene Personen gelten keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr
  • Getestete sind dabei allerdings nicht berücksichtigt. Die Tests seien nicht so zuverlässig wie die anderen Nachweise, heißt es.
  • Das bedeutet: Negativ Getestete können sich nicht ohne weiteres mit Geimpften und Genesenen treffen (allerdings müsste weiterhin die Regelung gelten, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen – egal, ob geimpft, genesen oder getestet).
  • Es gelten für Geimpfte und Genesene die gleichen Rechte wie für negativ Getestete: Für sie entfällt ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung beispielsweise zum einkaufen mir click&meet (je nach Inzidenz erlaubt), zum Friseursalon, zur Fußpflege oder zu einem Zoo oder botanischen Garten. 
    Stellt sich dann die Frage, ob bald wieder Gastronomie, Kultureinrichtungen etc. wieder öffnen dürfen, wenn sie Geimpfte und Genesene Einlass gewähren… 
  • Aber: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot gilt weiterhin für geimpfte und genesene Personen.

Am Freitag, 7. Mai, hat der Bundesrat den Beschluss bestätigt. Nun soll die Verordnung bereits am Wochenende gelten.

 

netto-markendiscount

 

Doch wie können die Genesene und Geimpften eigentlich ihren Status nachweisen?

Die Impfung wird logischerweise im Impfpass dokumentiert. Dort muss eine mindestens 14 Tage alte abgeschlossene vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nachgewiesen sein.
Der kann allerdings gefakt sein. Daher arbeitet das Gesundheitsministerium an einem fälschungssicheren Impfausweis.

 

Und was ist mit den Nicht-Geimpften? Die müssen sich natürlich noch gedulden, aber es geht voran: Die nächste Prio-Grppe kann sich um einen Impftermin bemühen. Auch können sich alle Menschen Ü60 bei ihrem Hausarzt impfen lassen. Ab Juni soll die Priorisierung ganz entfallen, d.h.: jeder Impfwillige (ab 18 Jahre) kann einen Impftermin buchen.

Für Jugendliche ab 12 Jahre könnte im Juni ein Impfstoff vor der Zulassung, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn am frühen Donnerstagabend vorsichtig an.  

 

Eine genesene Person ist laut Definition der SchAusnahmV „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist“.
Als Nachweis muss ein positiver PCR-Test (oder eine anderer Nukleinsäure-Nachweis) vorgelegt werden, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

 

Na dann: Wir wünschen den Genesenen und Geimpften ein schönes Wochenende!

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: OpenClipart-Vector/Syringe / Pixabay


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.