
Am 1. Mai 2026 startet bundesweit die Aktion Stadtradeln. Auch im Kreis Mettmann werden sich wieder zahlreiche Radfahrer beteiligen und im Zeitraum zwischen dem 17. Mai und 6. Juni möglichst viele Kilometer sammeln. Doch so erfreulich die Bewegung auf zwei Rädern ist: Wer unterwegs ist, sollte nicht nur motiviert, sondern auch regelkonform fahren.
Ohne Vorschriften wird es schnell teuer – das gehört zur Pflichtausstattung
Radfahren allein genügt nicht. Entscheidend ist, dass das Fahrrad den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entspricht und verkehrssicher ist. Denn bereits kleine Mängel können Verwarnungsgelder nach sich ziehen, während schwerere Verstöße deutlich teurer werden.
Ein verkehrstaugliches Fahrrad muss mit einer funktionierenden Klingel, zwei unabhängigen Bremsen sowie einer vollständigen Beleuchtung ausgestattet sein. Dazu zählen ein weißes Frontlicht und ein rotes Rücklicht.
Ebenso vorgeschrieben sind Reflektoren vorne, hinten, an den Pedalen und an den Rädern.
Bußgeld bei Verstoß: zwischen 15 und 35 Euro!
Wer hier nachlässig ist, riskiert Bußgelder. Schon eine fehlende Klingel kann kostenpflichtig werden, defekte Beleuchtung oder Bremsen ebenso.
Wichtig ist: Die Beleuchtung muss jederzeit – also auch tagsüber – vorhanden und funktionstüchtig sein.
Klare Regeln im Straßenverkehr
Auch das Verhalten im Straßenverkehr ist klar geregelt. Das Überfahren roter Ampeln gehört zu den teuersten Verstößen und kann neben einem Bußgeld auch Punkte nach sich ziehen.
Bußgeld bei Verstoß: zwischen 60 und 180 Euro plus 1 Punkt!
Ebenso untersagt ist die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt. Bußgeld bei Verstoß: 55 Euro!
Das Fahren auf Gehwegen ohne Freigabe ist ebenfalls verboten. Bußgeld bei Verstoß: zwischen 55 und 100 Euro!
Selbst scheinbar harmlose Verhaltensweisen wie freihändiges Fahren oder das Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger sind nicht erlaubt.
Bußgeld bei Verstoß: zwischen 5 und 10 Euro!
Typische Alltagssituationen richtig einschätzen
Unsicherheiten entstehen oft im Alltag. So ist das Vorbeifahren an wartenden Autos zwar erlaubt, aber nur mit Vorsicht und geringer Geschwindigkeit. Besondere Aufmerksamkeit ist nötig, wenn Fahrzeuge abbiegen wollen.
Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich gestattet, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
Und: Ein Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen dies vorgibt.
Die Teilnahme am Stadtradeln verbindet Klimaschutz mit Bewegung. Wer dabei jedoch die wichtigsten Regeln beachtet und mit einem verkehrssicheren Fahrrad unterwegs ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere und vermeidet unnötige Kosten.
Bericht: LT
Archivfoto: anzeiger24.de
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