Wiederholungstäter auf E-Scooter: Betrunken, gestürzt, festgenommen

41-Jähriger verunfallt mit 1,7 Promille und beschädigt drei PKW

Erneut vermeldet die Kreispolizei einen Unfall mit einem E-Scooter: In Hilden wurde am Dienstag, 28. April 2026, ein 41-Jähriger bei einem Alleinunfall leicht verletzt. Gegen 20 Uhr war der Hildener mit seinem E-Scooter auf der Mettmanner Straße in Richtung Nordstraße unterwegs. In Höhe der Hausnummer 123 wollte er auf den Gehweg wechseln, stürzte aber zwischen zwei am Straßenrand geparkten Autos.

Aufmerksame Passanten leisteten Erste Hilfe und alarmierten den Rettungsdienst. Eine medizinische Behandlung war jedoch nicht notwendig. 

 

Offener Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr

Bei der Vernehmung gab der Mann gegenüber der Polizei zu, alkoholisiert gewesen zu sein. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille (0,89 mg/l).

 

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Zudem stellte sich heraus, dass ein offener Haftbefehl gegen den Unglücksfahrer vorlag – ebenfalls wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Daraufhin wurden eine Festnahme und eine Blutprobe angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei dem Unfall wurden drei geparkte Autos leicht beschädigt. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf eine dreistellige Summe.

 

Polizei: „Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen“

Die Kreispolizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam: Auch bei der Nutzung von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. „Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, erklärt die Pressestelle. „Auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Eine Straftat liegt vor, wenn die Fahrerin oder der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung drohen in der Regel Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.“

 

Quelle/Symbolfoto: Kreispolizei Mettmann
bearb: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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