
***Leitartikel***
In den vergangenen Tagen haben wir etwas gelernt: Da windet man sich ganz arglos als Radfahrer durch das unwegsame Teilstück am Fritz-Gressard-Platz/Klotzstraße, Richtung Berliner Straße – und wird auf einmal freundlich, aber bestimmt von einem Ordnungshüter auf eine eklatante Verkehrssünde aufmerksam gemacht. Nach erster Konfusion folgte die Erkenntnis: Hier darf man gar nicht radeln.
Was genau ist da los?
Fußgängerweg gilt bis zur Kreuzung Berliner Straße
Für Radfahrer ist die Wegeführung erst verwirrend, dann unüberschaubar, und auch nicht ganz ungefährlich: Ab Robert-Gies-Straße gibt es zunächst einen komfortablen Radfahrstreifen (allerdings in Verbindung mit einem Gehweg, d.h. hier ist nur Schritttempo erlaubt), der zum westlichen Eingang der Mittelstraße führt. Dann stößt man allerdings auf zwei Bauminseln, die quasi mitten im Weg stehen. Man wird dadurch gezwungen, direkt auf die Straße auszuweichen.
Allerdings ist es nicht sehr angenehm, sich als Radler auf der viel befahrenen Autospur fortzubewegen. Der vermeintliche Lichtblick: Bei der Fußgängerampel am Eingang zum Schwanenmarkt einfach wieder zurück auf die rote Markierung des Bürgersteigs (s. Titelfoto oben) schwenken.
Und genau da liegt der Irrtum, denn: dieser Streifen ist KEIN Radweg, wie der o.g. freundliche Ordnungshüter belehrt.

Achtung: Hier darf man zunächst Radfahren, aber nur Schritttempo; ab Espresso Perfetto ist hier nur noch ein Fußgängerweg.
Was viele offenbar übersehen: An der Bushaltestelle weist ein Verkehrszeichen (Nr. 239) darauf hin, dass man sich ab hier auf einem Fußgängerweg befindet, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Ist auch nachvollziehbar, da sich dort Fußgänger und Fahrgäste tummeln.
Doch dieses Gebot gilt eben nicht nur für die Rheinbahn-Station, sondern das gesamte Stück bis zur Kreuzung.
Wir wissen nun bescheid und werden uns in Zukunft daran halten – allerdings ist diese Situation nicht sehr befriedigend und eigentlich auch nicht wirklich fahrradfreundlich.
Das findet übrigens auch der ADFC Hilden.
Fahrradclub kritisiert „Versäumnisse“ bei der Planung und Neugestaltung des Fritz-Gressard-Platzes
Auf Anfrage erklärt uns Vorstand und Pressesprecher Jens Hohmann: „Der ADFC Hilden bewertet die Situation rund um den Fritz-Gressard-Platz als sehr unübersichtlich und gefährlich (…). Die Planung und Umsetzung der Verkehrsführung dort steht in eklatantem Gegensatz zu den aktuell gültigen Qualitätsstandards für den Radverkehr (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA).“
Der Orts-Club hatte schon einige Male auf „Versäumnisse der Verwaltung bei (…) der Neugestaltung des Fritz-Gressard-Platzes“ hingewiesen und Besserung gefordert. „Leider hat sich seither praktisch nichts getan“, so Hohmann.
Statt einer Sperrung des Gehweges für den Radverkehr wünscht sich der ADFC eine durchgängige Führung über einen markierten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn oder einen baulich abgetrennten Radweg.
Und auch dieser Denkfehler wird nun aufgeklärt: „Eine rote Markierung auf der Fahrbahn oder dem Gehweg hat ohne zusätzliche Beschilderung keine rechtliche Relevanz, sondern dient nur der optischen Hervorhebung einer Gefahrenstelle oder einer von Radfahrenden genutzten Fahrbahn“, so Hohmann.
Was sagt die Stadt Hilden?
Und wie erklärt die Stadt Hilden diese Zustände? Wir fragen nach.
Ab 2012 wurde ja die Umgestaltung des Fritz-Gressard-Platzes (Integriertes Handlungskonzept „Stärkung der Innenstadt“) geplant. Warum wurde dabei zu wenig an die Fahrradfahrer gedacht?
In der Tat sollte ursprünglich pro Fahrtrichtung nur eine Fahrspur und eine baulich getrennte Fahrradspur eingerichtet werden, verrät uns die Verwaltung. Jedoch hatte der damalige Kämmerer Heinrich Klausgrete im Jahr 2016 eine Haushaltssperre erlassen. Daraufhin wurden die Planung gestoppt und das Projekt „auf den wesentlichen Kernpunkt – der fußläufigen Verbindung der Fußgängerzone in der Mittelstraße mit dem Stadtpark – reduziert“, heißt es weiter. „Aufgrund der damit verbundenen erheblichen räumlichen Verkleinerung der Umbaumaßnahme konnten die Radwege (…) nicht neu sortiert werden, und es blieb bei der gemeinsamen Nutzung der Bürgersteige.“
In 2025 aber wurde der Abschnitt zum Gehweg eingestuft, da sich viele Radfahrende nicht regelkonform an die Schrittgeschwindigkeit gehalten haben, erläutert das Rathaus weiter.
Die neu angepflanzten Bäume seien von vielen Bürgerinnen und Bürger gewünscht worden: „Sie gliedern die große Fläche und bremsen den Radverkehr, sodass sich die Geschwindigkeit stärker am Fußverkehr orientiert“, sagt die Verwaltung dazu. „Schneller fahrende Radfahrende müssen gemäß StVO zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn fahren.“
Ohnehin wird ja unter anderem auf der Klotzstraße demnächst Tempo 30 eingeführt. Das soll auch dem Radverkehr mehr Sicherheit verschaffen.
Trotzdem: Warum lässt die Stadt den roten Streifen nach der Bushaltestelle nicht für Radfahrer öffnen, wollen wir weiter wissen.
Dieser ältere Radweg erfülle nicht mehr die Mindestmaße, die in der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1998 festgelegt wurden, erklärt die Verwaltung dazu. In dem Fall dürfe er nur noch als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzt werden: „Das bedeutete unter anderem, dass sich Radfahrende an die Geschwindigkeit der Fußgänger anpassen und auf diese besonders Rücksicht nehmen mussten.“ Wegen zusätzlicher Kosten sei der ehemals benutzungspflichtige Radweg nicht mehr zurückgebaut worden.
Soll wohl heißen: Wenn sich die Radfahrer bei der Bushaltestelle nicht rücksichtsvoll verhalten, dann soll das Fahrverbot eben auch auf dem gesamten Teilstück gelten.
Übrigens: auf der gegenüberliegenden Seite, also Kreuzung Berliner Straße Richtung Hofstraße, ist das Befahren des roten Streifens erlaubt. Aber auch hier nur im Schritttempo.

Gemeinsamer Rad- und Fußgängerweg an der Klotzstraße Richtung Süden.
Jetzt wissen hoffentlich alle bescheid, sodass es keine Komplkationen mehr geben dürfte…
Bericht: KA
Fotos: anzeiger24.de
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
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