
Am Mittwochabend, 12. August 2026, hat ein Fußgänger in Hilden einen Unfall verursacht und ist verschwunden, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.
Gegen 19 Uhr befuhr ein 57-jähriger Motorradfahrer mit seiner Honda PC21 die Elberfelder Straße in Richtung Innenstadt. In Höhe der Berliner Straße überquerte der besagte Fußgänger die Straße, obwohl seine Ampel „Rot“ anzeigte. Der Kraftfahrer musste deshalb eine Vollbremsung vollziehen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und musste sich mit seinem rechten Fuß abfangen, um einen Sturz zu verhindern.
Dennoch wurde der 57-Jährige bei dem Bremsmanöver leicht verletzt. Alarmierte Rettungskräften transportieren ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
Der Fußgänger aber beging eine Verkehrsunfallflucht und wird nun von der Polizei gesucht. Einziger Anhaltspunkt für eine Beschreibung: Der Mann trug einen schwarzen Pullover.
Hinweise nimmt die Wache in Hilden unter Telefon 02103 898-6410 jederzeit entgegen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Der Fall zeigt: Auch bei einem vermeintlich „kleinen“ Unfall gilt die Regel, dass ein Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Darauf macht die Kreispolizei Mettmann in diesem Zusammenhang noch einmal aufmerksam und wiederholt ihre Handlungsanweisungen:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
- Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein.
- Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
Quelle: Kreispolizei Mettmann
bearb: KA
Archivfoto: anzeiger24.de
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