Friedhof: Tor zu, Bürger sauer – jetzt spricht das Rathaus

Hitze, Vandalismus und E-Scooter: Was hinter der Nebeneingangs-Sperrung steckt

Wieso ist der Zugang zum Hildener Hauptfriedhof an der Pungshausstraße noch immer gesperrt? Diese Anfrage hatte Ratsherr Ludger Reffgen (Bürgeraktion | Piraten) vor wenigen Tagen an die Verwaltung gestellt. Nun liegt die Antwort vor.

 

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Zur Erinnerung: Reffgen beruft sich auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die weniger mobil sind, aber nun einen Umweg in Kauf nehmen müssen. Außerdem kann er die Begründung nicht nachvollziehen, die Metallrahmen habe sich durch die Hitze verzogen.
Ebenso sei es unverständlich, warum sich die „vorübergehende Maßnahme“ schon so lange hinzieht. Wir haben berichtet.

Das Rathaus erklärt in seiner Antwort, es liege nicht nur ein technischer Defekt vor. Zusätzlich sei die Toranlage „durch Vandalismus beschädigt“ worden.

Für die Instandsetzung laufe derzeit die externe Angebotsabgabe. „Ein Ausführungstermin kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden“, heißt es weiter.

Die Verwaltung bedauert die Verzögerung, die „länger als ursprünglich erwartet“ ausfällt, bietet aber auch eine Kompromisslösung an: „Um die derzeitige Erschwernis insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher kurzfristig zu reduzieren, wird die Stadt den kleineren Flügel des Tores bis zur Instandsetzung geöffnet lassen.“

 

Was tun gegen Skater, Rad- und E-Scooter-Fahrer auf dem Friedhofsgelände?

Es gäbe aber noch ein weiteres Problem: „Der betreffende Weg wird regelmäßig – verbotswidrig – mit Fahrrädern, Pedelecs, Fatbikes und E-Scootern als Abkürzungsstrecke genutzt“, erklärt die Verwaltung. Es sei mehrfach zu „Beinaheunfällen“ gekommen. Hinweise des Personals wurden oftmals „nicht beachtet“, im Gegenteil: „In einzelnen Situationen wurden dadurch Friedhofsbesucherinnen und -besucher sowie Beschäftigte des Friedhofs in gefährliche Situationen gebracht.“

 

Die Rechtslage sei eindeutig: Nach § 5 Abs. 2 Buchst. a der Hildener Friedhofssatzung ist es untersagt, die Wege auf den Friedhöfen mit Fahrzeugen oder Rollschuhen, Rollerblades, Skateboards aller Art zu befahren. Lediglich Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und von zugelassenen Gewerbetreibenden sind von dem Verbot ausgeschlossen. „Die Stadt hat als Betreiberin des Friedhofs eine Verantwortung dafür, einen sicheren Aufenthalt der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten“, so die weitere Aussage. „Die Verwaltung prüft aktuell, ob der Zugang künftig so gestaltet werden kann, dass insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger den Friedhof gut erreichen können, ohne dass die Friedhofswege erneut entgegen der Friedhofssatzung als Durchgangs- oder Abkürzungsstrecke für Fahrräder, Pedelecs, Fatbikes und E-Scooter genutzt werden, bzw. ob es geeignete Maßnahmen gibt, mit denen die verbotswidrige Nutzung des Friedhofes unterbunden werden kann.“

 

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Kostenloses Parken Am Feuerwehrhaus wird abgelehnt

Reffgen regte außerdem an, vorübergehend kostenloses Parken Am Feuerwehrhaus anzubieten. Das lehnt die Stadtverwaltung aber ab. „Unabhängig davon verfolgt die Parkraumbewirtschaftung eine eigenständige verkehrs- und ordnungspolitische Zielsetzung. Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welcher der vorhandenen Zugänge zum Hauptfriedhof von den jeweiligen Besucherinnen und Besuchern genutzt wird. Die vorübergehende Schließung eines Friedhofszugangs führt daher nicht automatisch zu einem Wegfall der Gebührenpflicht.“

 

Zum Schluss wird betont: „Die Verwaltung nimmt die Hinweise zur derzeitigen Erreichbarkeit des Hauptfriedhofs ernst. Insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sollen unnötige Erschwernisse vermieden werden.“ Daher werde nun die kurzfristige Öffnung veranlasst. Nun bleibt abzuwarten, wann die Instandsetzung durchgeführt werden kann.

 

Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de

 

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