Abhängen und Wasserbomben werfen: Wer stoppt die gefährlichen Parkdeck-Klettereien?

Immer wieder überwinden Unbefugte die Sperren: Wie kann das sein und was tun Stadt und Betreiber dagegen?

In der Vergangenheit haben Anwohner oder Zeugen, aber auch Medien von gefährlichen Situationen und Ruhestörungen auf dem Parkdeck Am Kronengarten berichtet. Unbekannte überklettern beispielsweise außerhalb der Betriebszeiten die Absturzsicherungen, um dort „abzuhängen“ oder werfen Gegenstände hinab. Sogar Suizidversuche soll es bereits gegeben haben. Das alles hat nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die CDU-Fraktion im Hildener Stadtrat aufgeschreckt. Deshalb sendete sie einen Fragekatalog an die Stadtverwaltung. Nun sind die Antworten da.

 

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Wie viele Vorfälle gab es bereits?

In den letzten drei Jahren sind demnach die Feuerwehr bzw. der Rettungsdienst ca. 15-mal zum Parkhaus gerufen worden – meistens wegen „medizinischer Notfälle“, also nicht unbedingt wegen Straftaten.

Zweimal mussten Kleinbrände gelöscht werden.

Zweimal habe es Suizidversuche gegeben, und zwar von derselben Person. Im Juli 2026 hatte das SEK zwei Mädchen aus einer „Eigengefährdungslage“ befreit (Anm.d.Red.: Über solche Fälle berichtet die Pressestelle der Polizei normalerweise nicht).

Fünfmal wurden Wasserbomben oder ähnliche Gegenstände vom Obergeschoss aus auf die Straße geworfen.

In einem Fall wurde laute Musik gemeldet. Zwei weitere Vorfälle fallen unter „sonstiges“.

 

Was hat die Stadt Hilden unternommen?

Das Ordnungsamt habe bereits 2023 nach Kenntnis der ersten Fälle „umgehend die Betreiberin des Parkhauses [Contipark Parkgaragengesellschaft mbH in Berlin, also eine Privateigentümerin] angeschrieben und über den Sachverhalt informiert und zudem aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum illegalen Betreten und Aufenthalt zu treffen“, heißt es weiter. „Die Betreiberin hat dann auch umgehend zugesagt, (…) zu einer Lageverbesserung beizutragen. Die Polizei Hilden wurde parallel auch informiert, um für die Thematik zu sensibilisieren. Zudem wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) trotz einer nicht originär vorhandenen Zuständigkeit (Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Betreiberin) gebeten, stichprobenartige Kontrollen der Örtlichkeit zu verschiedenen Uhrzeiten vorzunehmen.“

 

An nur einem Kontrolltag konnte der KOD drei „chillende“ Jugendliche auf dem Parkdeck antreffen und habe diese zum sofortigen Verlassen aufgefordert. „Ob es dann in den Jahren 2024 und 2025 zu wiederholten Auffälligkeiten dieser Art gekommen ist, kann das Ordnungsamt nicht beantworten. Jedenfalls kam es zu keinen entsprechenden Hinweisen aus der Öffentlichkeit mehr.“

 

Welche Zugangsbeschränkungen gibt es?

Doch wie ist es möglich, dass man einfach so ungehindert nach den Schließzeiten auf das Parkdeck gelangen kann? „Entsprechen die vorhandenen Geländer und Absperrungen den geltenden rechtlichen Vorgaben?“, wollte die CDU weiter wissen.

„Nach Mitteilung der städtischen Bauaufsicht liegt eine mängelfreie Bauschlussabnahme zur Fertigstellung des Objektes im Jahr 2014 vor“, erklärt das Rathaus. „Die Art und Höhe der Brüstungen wurden damals kontrolliert und entsprachen den geltenden rechtlichen Vorgaben. Diese Vorgaben haben sich seitdem nicht geändert. Nach Kenntnisstand der Baufaufsicht wurden auch die Geländer und Absperrungen seitdem nicht verändert.“

 

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Contipark habe zudem versichert: „Die baulichen Anlagen einschließlich der Absturzsicherungen und Zugangseinrichtungen [sowie] die sicherheitsrelevanten baulichen Einrichtungen werden (…) regelmäßig überprüft. (…) Festgestellte Mängel werden zeitnah beseitigt. Beanstandungen hinsichtlich der Absturzsicherungen liegen uns derzeit nicht vor.“

 

Außerdem werden außerhalb der Öffnungszeiten Ein- und Ausfahrt des Parkhauses durch Rolltore abgeriegelt. Das Haupttreppenhaus sei nachts nur mit einem gültigen Parkticket zugänglich. Das zweite Treppenhaus lasse sich ausschließlich von innen öffnen.

Aber: „Im Rahmen einer routinemäßigen technischen Kontrolle wurde in der 30. Kalenderwoche festgestellt, dass die Zeitschaltuhr des Einfahrtsrolltors defekt war“, sagt die Contipark GmbH. „Dadurch schloss das Rolltor außerhalb der Öffnungszeiten nicht wie vorgesehen. Der Austausch der Zeitschaltuhr wurde unmittelbar veranlasst.“

 

Und nun?

Was aber könne die Stadt Hilden nun unternehmen, um zukünftige unerlaubte Aufenthalte zu unterbinden?

Da verweist die Verwaltung auf die Verantwortung der Contipark GmbH: „Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Videoüberwachung im Parkhaus erfolgt, hat die Betreiberin unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgabe selbst zu entscheiden. Dies gilt auch für die Beleuchtung und die Vornahme von Kontrollen (z.B. durch einen Sicherheitsdienst). (…) Es ist nicht Aufgabe des Ordnungsamtes und auch nicht der Jugendhilfe, Maßnahmen zu treffen, die vergleichbare Vorgänge verhindern könnten.“

Auch für eine „freiwillige“ Abstimmung sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, da sie „sich weder einem haftungs- noch strafrechtlichen Risiko für die Nutzung und den Zustand eines gewerblichen genutzten Objektes eines Dritten ‚‘ohne Not‘ aussetzen sollte.“

 

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Die Betreiberin selbst erklärt dazu: „Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung beobachtet. Sollten sich neue Erkenntnisse oder zusätzlicher Handlungsbedarf ergeben, werden weitere technische oder organisatorische Maßnahmen geprüft.“

 

Die Stadtverwaltung setzt nun darauf, „dass die Betreiberin ihren Aufsichtspflichten nachhaltig, soweit nach menschlichem Ermessen möglich, nachkommt und Vorfälle der beschriebenen Art zukünftig unterbleiben.“

 

Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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