
Gerade in der dunkleren Jahreszeit kann schon ein um einige hundert Meter kürzerer Heimweg für ein besseres und sichereres Gefühl sorgen. Die Rheinbahn erinnert deshalb an ihren bislang offenbar wenig bekannten Service „Halt auf Wunsch“. Das Angebot gilt ausdrücklich auch in Hilden.
Zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens können Fahrgäste in den Bussen der Rheinbahn darum bitten, zwischen zwei regulären Haltestellen aussteigen zu dürfen. Voraussetzung ist, dass der gewünschte Ort am normalen Linienweg liegt und der Bus dort verkehrssicher halten kann. Das Fahrpersonal entscheidet daher im Einzelfall, ob der gewünschte Zwischenhalt möglich ist.
Wunsch kann während der Fahrt geäußert werden
Anders als die gelegentlich verwendete Bezeichnung „Halt auf Handzeichen“ vermuten lässt, wird der Bus nicht von außen angehalten. Der Wunsch kommt aus dem Bus heraus: Fahrgäste müssen dem Fahrer oder der Fahrerin spätestens eine Haltestelle vor dem gewünschten Ausstieg persönlich Bescheid geben. Noch besser ist es nach Angaben der Rheinbahn, den Wunsch bereits beim Einstieg anzumelden.
Der normale Halteknopf allein genügt für einen solchen außerplanmäßigen Stopp nicht. Nach dem Halt sollen die Fahrgäste vorne beim Fahrpersonal aussteigen. Die Rheinbahn beschreibt diese Regeln auf ihrer offiziellen Seite zum Mobilitätsservice.
Auf diesen Linien ist die Rheinbahn in Hilden unterwegs
Zum Hildener Busnetz gehören insbesondere folgende Rheinbahn-Linien:
- 741: verbindet unter anderem Hilden Süd, Hochdahl und Mettmann
- 781: führt von Hilden über Erkrath
- 782: verbindet Düsseldorf, Hilden und Solingen
- 783: fährt unter anderem zwischen dem Hildener Dorotheenviertel und Solingen Hauptbahnhof
- 784: verbindet Düsseldorf-Benrath über Hilden und Haan mit Wuppertal-Vohwinkel
- 785: fährt von Düsseldorf über Hilden nach Langenfeld
- O3: übernimmt Verbindungen innerhalb Hildens, unter anderem zwischen Köbener Straße und Erika-Siedlung
- SB50: verbindet den Raum Düsseldorf mit Haan und berührt dabei das Hildener Verkehrsgebiet
- Hinzu kommen im Nachtverkehr die Linien DL4 und DL5.
Das Angebot gilt auf diesen Linien immer dann, wenn sie zwischen 21 und 6 Uhr verkehren und ein geeigneter Haltepunkt gefunden werden kann. Einen Anspruch darauf, an jeder beliebigen Stelle auszusteigen, gibt es allerdings nicht. Nicht möglich ist ein Zwischenhalt beispielsweise an unübersichtlichen Kreuzungen, in Kurven, an Baustellen oder an anderen Stellen, an denen das Anhalten gegen Verkehrsregeln verstoßen oder Fahrgäste gefährden würde.
Der Service richtet sich nach Angaben der Rheinbahn besonders an Frauen, Jugendliche und ältere Menschen, steht aber grundsätzlich allen Fahrgästen offen. Ziel ist es, nächtliche Fußwege zu verkürzen und den Fahrgästen auf dem Heimweg mehr Sicherheit zu geben.
Bericht: LT
Foto KI-Visualisierung
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