Kontrollaktion: Fußgänger und Radfahrer im Fokus der Polizei

Auch E-Scooter-Fahrer wurden wegen Verstöße erwischt

Auch viele Fußgänger und Radfahrer verstoßen gegen die Verkehrsregeln. Daher führt die Kreispolizeibehörde Mettmann auch bei dieser „Zielgruppe“ regelmäßige Schwerpunktkontrollen durch. An Mittwoch, 9. September 2026, hielten die Einsatzkräfte der Direktion Verkehr und des Wach- und Wechseldienstes auch in Hilden zwischen 7.30 bis 14 Uhr mehrere „Verkehrssünder“ an und führten nicht nur Präventionsgespräche.

 

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15 Verstöße von Fußgängern und Radfahrern sowie 13 Verstöße von E-Scooter-Fahrern wurden dabei festgestellt und geahndet.
Die häufigsten Vergehen: unerlaubtes Nutzen der Geh- und Radwege und Nichtbeachtung der Verkehrsflächennutzung.

Aber auch Autofahrer, die sich nicht regelkonform verhielten, gerieten in die Kontrollstationen: In fünf Fällen wurden Fehler beim Abbiegen angemahnt. 31-mal wurde ein Verwarngeld erhoben. Außerdem wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen „verkehrsrechtlicher Vergehen“ (zum Beispiel Verstoß gegen die Gurtpflicht) eingeleitet.

 

„Projekt Korrekt“ soll für mehr Sicherheit sorgen

Die Kontrollaktion ist Bestandteil des Programms „Projekt Korrekt“. Ziel der Kreispolizei ist es, Verkehrsunfälle mit sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn Fußgänger und Fahrradfahrer besitzen keine „Knautschzone“ und haben deshalb ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.

 

Bekannte Ursachen von Fahrradunfällen sind zum Beispiel das Benutzen der falschen oder verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots sowie unvorsichtiges Einfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger hingegen überqueren oft Fahrbahnen, ohne auf den Verkehr zu achten oder verwenden dafür nicht die vorgesehenen Ampeln oder Überwege. Auch Ablenkung durch die Nutzung von Smartphones nimmt verstärkt zu, hat die Kreispolizeibehörde festgestellt.

 

Quelle/Foto: Kreispolizei Mettmann
bearb.: KA

 

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