Trotz Regen: In den Gewässern fehlt weiterhin Wasser

Kreis Mettmann verlängert Wasserentnahmeverbot bis Ende Oktober

Viele Bürger dürften sich nach den Niederschlägen der vergangenen Tage gewundert haben: Trotz des Regens erreichte der Rhein am Wochenende erneut einen sehr niedrigen Wasserstand. Das macht deutlich: Ein paar Regentage reichen nicht aus, um die Folgen der anhaltenden Trockenheit auszugleichen. Es fehlt weiterhin Wasser.

Das zeigt sich nicht nur am Rhein. Auch die kleineren Gewässer im Kreis Mettmann führen weiterhin ungewöhnlich wenig Wasser. Die Kreisverwaltung hat dafür die Wasserstände an 27 Messpegeln ausgewertet. Das Ergebnis: Nur wenige Bäche erreichen derzeit einen normalen mittleren Wasserstand. An vielen Messstellen nähern sich die Pegel dem mittleren Niedrigwasserstand oder liegen immer noch darunter.

Die Konsequenz: Der Kreis Mettmann hat das bestehende Wasserentnahmeverbot bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert. Die Regelung gilt im gesamten Kreisgebiet und damit gleichermaßen in Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim.


Was bedeutet das für die Bürger?

Das Verbot betrifft die Entnahme von Wasser aus Bächen, natürlichen Seen und Teichen. Bürger dürfen beispielsweise keine Pumpen oder andere Saugvorrichtungen einsetzen, um Wasser aus einem Gewässer in den eigenen Garten oder in einen Vorratsbehälter zu pumpen.

Das gilt auch dann, wenn ein Bach unmittelbar am eigenen Grundstück vorbeiführt. Der Kreis hat ausdrücklich auch den sogenannten Eigentümer- und Anliegergebrauch eingeschränkt. Das Verbot betrifft nicht nur Privatpersonen. Auch gewerbliche Betriebe dürfen im Rahmen einer normalerweise erlaubnisfreien Nutzung kein Wasser aus den betroffenen Gewässern entnehmen.

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Was ist weiterhin erlaubt?

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Weiterhin erlaubt sind das Tränken von Tieren sowie das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen. Wer über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme verfügt, darf diese im genehmigten Umfang und unter den darin festgelegten Bedingungen weiterhin nutzen.

Für Gartenbesitzer lässt sich die Regel deshalb einfach zusammenfassen: Mit einer Pumpe Wasser aus einem Bach oder Teich zu holen, ist derzeit verboten. Die Allgemeinverfügung bedeutet dagegen kein allgemeines Verbot der Gartenbewässerung. Wer Leitungswasser oder beispielsweise zuvor gesammeltes Regenwasser verwendet, ist von diesem Wasserentnahmeverbot nicht betroffen.

Ein paar Regentage reichen nicht

Nach einer kurzen Erholung Anfang September sind die Wasserstände in den Gewässern wieder deutlich gesunken. Auch die jüngsten Niederschläge ändern daran zunächst wenig. Damit sich die Gewässer nachhaltig erholen können, braucht es nach Einschätzung des Kreises länger anhaltende Regenperioden. Einzelne kräftige Schauer oder einige Regentage reichen dafür nicht aus.

Warum ist Niedrigwasser problematisch?

Wenn Bäche und andere Gewässer nur noch wenig Wasser führen, verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen. Wird dann zusätzlich Wasser abgepumpt, kann sich die Situation weiter verschärfen. Gerade Pumpen können innerhalb kurzer Zeit erhebliche Wassermengen entnehmen. Das Verbot soll deshalb verhindern, dass ohnehin belastete Gewässer zusätzlich geschädigt werden.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Bei dem Wasserentnahmeverbot handelt es sich nicht lediglich um eine Empfehlung. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann nach Angaben des Kreises ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wie lange gilt das Verbot?

Zunächst gilt die Regelung bis einschließlich 31. Oktober 2026. Die Kreisverwaltung beobachtet die Wasserstände und die weitere Wetterentwicklung. Sollten länger anhaltende Niederschläge für eine deutliche Entspannung sorgen, kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden. Bleibt es dagegen weiterhin zu trocken, könnte eine weitere Verlängerung notwendig werden.

Für die Bürger in Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim gilt deshalb vorerst: Auch wenn es zwischendurch kräftig regnet, bedeutet das noch lange nicht, dass sich die Gewässer bereits erholt haben.

Quelle: Kreis Mettmann

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

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