Zwei Häuser auf der Mittelstraße einsturzgefährdet?
Fußgänger, die arglos auf der Mittelstraße bummelten, bekamen einen Riesenschreck, als plötzlich große Ziegelsteine aus der Fassade des Hauses Nr. 82 auf Hildens beliebte Einkaufsstraße fielen.
Gott sei Dank kam niemand zu Schaden. Hastig wurde ein Absperrband angebracht.
Doch das löst natürlich nicht das Problem dieses maroden Hauses, aus dem sich bei Unwetter möglicherweise weitere Steine oder sogar Fenster lösen können.
Was hat es mit den beiden Häusern auf sich?
Seit fast zehn Jahren steht das Objekt leer. Das Gebäude ist runtergekommen und die Fassade verwahrlost. Vor einigen Jahren hat der Eigentümer nach einem Gastronomen Ausschau gehalten. Beim Abschluss eines langjährigen Mietvertrages sollte es einen Neubau geben.
Doch die Suche war vergeblich, weil zwischenzeitlich im Nachbarhaus das Restaurant Yamas eröffnet hatte und der gastronomische Wettbewerb damit zu groß geworden wäre. Seitdem zerfällt das Gebäude.
Droht den Häusern jetzt der Zwangsabriss?
Bei leeren Gebäuden oder hässlichen Fassaden hat die Stadt keine Handhabe. Doch wenn von einem Gebäude, wie aktuell auf der Mittelstraße 82, eine Gefahr ausgeht, kann respektive muss eine Stadt eingreifen.
In einem ersten Schritt wird dann ein Eigentümer aufgefordert, Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes zu ergreifen. Dies ist die so genannte Verkehrssicherungspflicht.
Erfolgt dies nicht oder nicht ausreichend, kann ultima ratio auch ein Zwangsabriss angeordnet werden.
Bei alledem fragt man sich, wie es der Eigentümer der Liegenschaft mit dem Grundgesetz hält, denn dort heißt es: Eigentum verpflichtet (§ 14 Grundgesetz)!
Bericht/Foto/Video: Walter Thomas
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