Altkleider-Container: Stadt will Standorte beschränken

Nach Klage eines gewerblichen Anbieters: Politik soll über neues Konzept abstimmen

Nach dem verwobenen Wirrwarr um die Rechtslage hat die Rathausverwaltung einen neuen Vorschlag zur Aufstellungsregelung von Altkleidercontainern zusammengestrickt. Zur Erinnerung: Zweimal hatte sich ein gewerblicher Alttextilsammler mit der Stadt „in die Wolle gekriegt“. Weil ihm keine Sondernutzungsgenehmigung für den Betrieb eigener Sammelboxen auf städtischen Flächen erteilt wurde, hat er geklagt – und beide Male Recht bekommen. Wir haben berichtet.

Mit dem nun erarbeiteten Konzept will die Stadtverwaltung eine rechtssichere Lösung aus dem Hut gezaubert haben. Am 20. November 2025 soll der Ausschuss für technische Infrastruktur darüber abstimmen, anschließend der Stadtrat am 16. Dezember.

 

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Nur noch vier öffentliche Standorte

Ab dem 1. Januar 2026 soll demnach gelten:

Es soll nur noch vier Standorte auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Alttextilien-Sammelcontainer geben, nämlich

  • Nordmarkt, hinterer Durchgang zur Beethovenstraße
  • Kalstert, zwischen Hausnummer 86 und 88
  • Parkplatz Am Lindenplatz
  • Reisholzstraße, zwischen Hausnummer 18 und 45

 

Maximal drei Behälter pro Standort sollen erlaubt werden: jeweils ein Alttextilien-Sammelcontainer für eine städtische und zwei für weitere Sammlungen. „Sollte an einem Standort auf die Aufstellung eines Alttextilien-Sammelcontainers der städtischen oder einer weiteren Sammlung verzichtet werden, so können keine weiteren Container einer bereits dort genehmigten städtischen oder weiteren Sammlung am gleichen Standort aufgestellt werden“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Alle Standorte seien „uneingeschränkt mit Fahrzeugen anfahrbar, ohne dass sonstiger fließender Verkehr beeinträchtigt wird.“

 

Ziel sei es, eine Vermüllung und „Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums“ sowie „Verschandelung des Stadtbildes“ zu vermeiden.

Darüber hinaus bleibt für Kleiderspender immer noch die Möglichkeit erhalten, Altkleider kostenlos beim Wertstoffhof abzugeben.

Für weitere Standflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen soll keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

 

Allerdings können Anbieter auf privaten Grundstücken eigene Alttextilien-Sammelcontainer aufstellen. Auch die Ortsverbände des DRK, der Malteser und der Johanniter betreiben eine gemeinsame Altkleidersammlung. Sie sollen von einer Neuregelung nicht betroffen sein: „Die Stadtverwaltung beabsichtigt nicht, den Vertrag mit den karitativen Verbänden zu kündigen, auf öffentlich zugänglichen Grundstücken Alttextilien zu sammeln, die zum größten Teil von der Stadt zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören.“

 

So wird also ein Schuh draus. Nun also hat die Politik die Fäden in der Hand. Wird es eine Mehrheit für diesen Vorschlag geben? 

 

Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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