Gebühren-Erhöhung: Das kostet der Personalausweis ab 9. Februar 2026

Bund verordnet Steigerung um 24 Prozent – Stadt Hilden betont aber auch die Vorteile

Auf Grundlage einer neuen Bundes-Verordnung erhöht auch die Stadt Hilden die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ab dem 9. Februar 2026:

  • antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren: 46 Euro, bisher waren es 37 Euro
  • antragstellende Personen unter 24 Jahre: 27,60 Euro, bisher 22,80 Euro.
  • Die Gebühr zur Erstellung des digitalen Lichtbildes im Bürgerbüro bleibt unverändert bei 6 Euro. Alternativ kann das Foto auch digital von einem Fotografen übermittelt werden.

Die weiteren Gebührenanpassungen gibt es hier zum nachlesen.

 

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Welche Vorteile hat der neue Ausweis?

Die Tarife erhöhen sich damit um rund 24 Prozent. Das habe aber nicht die Stadt Hilden entschieden, betont die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel. Zuständig ist das Bundesinnenministerium. Die neue Gebührenregelung soll am kommenden Samstag, 7. Februar 2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dann voraussichtlich ab Montag im kompletten Bundesgebiet gelten.

Grund für die Steigerung seien „gestiegene Produktionskosten beim Ausweishersteller, der Bundesdruckerei in Berlin, und gestiegene Personalkosten, die nicht mehr gedeckt wurden“, erläutert die Stadtverwaltung Hilden.

 

Dafür habe der neue Personalausweis aber auch einige Vorteile:

„Die aktive Nutzung des Online-Ausweises spart viel Zeit und persönliche Wege, sowohl im behördlichen Kontext, als auch im Bereich der Wirtschaft“, sagt die Dezernentin Wolke-Ertel. „Mit seiner integrierten Online-Ausweisfunktion, die nach Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt werden kann, unterstützt der Personalausweis bequem, sicher und unkompliziert die Nutzung der inzwischen zahlreichen digital angebotenen Dienstleistungen von Verwaltung und Privatwirtschaft.“

 

In Kombination mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone als Lesegerät für den Online-Ausweis bieten sich weitere Möglichkeiten, zum Beispiel

  • Führungszeugnis, Bafög oder Untersuchungsberechtigungsschein digital beantragen
  • melderechtliche An- oder Ummeldung oder Steuererklärung über Elster-online durchführen,
  • online ein Konto eröffnen,
  • SIM-Karte aktivieren

„Informieren Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals, wo und wie Sie Ihren Online-Ausweis einsetzen können“, empfiehlt Mona Wolke-Ertel, „Sie werden überrascht sein, was alles online möglich ist.“

 

Quelle: Stadt Hilden

bearb.: KA

Fotos: Archiv anzeiger24.de / BMI

 

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