Hängepartie bei Grundsteuerbescheiden – Politik verschiebt Entscheidung

Immobilieneigentümer warten noch immer auf Post – doch Rats-Fraktionen haben noch Beratungsbedarf

Seit rund zwei Monaten warten Immobilieneigentümer in Hilden auf die neuen Grundsteuerbescheide für 2026. Die Stadtverwaltung hatte bereits kurz vor Weihnachten eine Verschiebung angekündigt. Grund war die „unklare rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Differenzierung der Grundsteuer B-Hebesätze“. Und eigentlich hätte der Stadtrat am 4. Februar 2026 eine Entscheidung treffen sollen. Doch der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Was bedeutet das nun?

 

Unbenannt-22-Easy-Drive-Fahrschule

 

Alter Ratsbeschluss womöglich rechtswidrig – neuer vertagt

Rückblick: Eine Mehrheit von CDU, Grüne, Allianz für Hilden und AfD im Stadtrat hatte Ende 2024 die Festsetzung von differenzierten Hebesätzen für Grundsteuer B (Grundstücke mit und ohne Bewohung) beschlossen, s. Protokoll, TOP 13.37 – trotz rechtlicher Bedenken, u.a. von der Verwaltung und der FDP-Fraktion. Denn diese Unterteilung könnte unrechtmäßig sein, und Betroffene könnten klagen.

 

Genau das ist auch eingetreten: „Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteilen vom 4. Dezember 2025 entschieden, dass erhöhte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen und somit die Grundsteuer-Differenzierung zulasten der Nicht-Wohngrundstücke in vier kreisfreien NRW-Städten für unzulässig erklärt“, berichtet die Hildener Stadtverwaltung und hat nun eine neue Vorlage erarbeitet. Diese sieht zwei Abstimmungsvorschläge vor: entweder Hebesätze von 430 v.H. für Grundsteuer A und 860 v.H. für Grundsteuer B oder 400 v.H. für Grundsteuer A und 800 v.H. für Grundsteuer B.

Doch CDU, SPD und Grüne wollten sich nicht festlegen und beschlossen eine Verlegung der Diskussion in einen Fachausschuss. Der nächste Stadtrat kommt erst wieder am 15. April 2026 zusammen. Es werden also zwei weitere Monate Hängepartie ins Land ziehen.

 

Kritik von Piraten: Wertvolle Zeit verschwendet  

Das kritisiert u.a. Andreas Benoit, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bürgeraktion|Piraten: „Die Hildener Bürgerinnen und Bürger bleiben im Ungewissen. (…) [Die Verschiebung] kostet wertvolle Zeit (…) Wie soll eine Haushaltsplanung aussehen, wenn die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle nicht planbar vorliegt? Alle Gedanken zur Ausgabenseite des Haushaltes sind dann hinfällig, weil vor einer Entscheidung über die Höhe und Ausgestaltung der Grundsteuer abhängt, welche Ausgaben finanziert werden können. Untätigkeit in einem solch wichtigen Bereich ist ein Schlag ins Gesicht der gebeutelten Hildener Bürgerinnen und Bürger.“

 

Wir fragen nach. Warum haben die Parteien keinen Entschluss gefasst?

 

CDU: Komplexe Entscheidung nicht „nebenbei“ treffen

CDU-Ratsfrau Claudia Schlottmann erklärt uns, die Beratungszeit sei viel zu kurz gewesen. Erst am 26. Januar habe die Fraktion von der neuen Vorlage erfahren und sah sich deshalb „nicht in der Lage, eine ausreichend fundierte und intensive Beratung vorzunehmen.“ Die Fraktion habe sich außerdem nach der Kommunalwahl neu formiert, müsse sich „vertieft“ mit dem komplexen Thema auseinandersetzen sowie „den Austausch und die Abstimmung mit den anderen Fraktionen suchen.“

 

Schlottmann-Grundsteuer

Archivfoto: CDU Hilden

 

Die Fraktion sei sich dessen bewusst, dass die ausstehende Entscheidung für Unsicherheit bei Immobilieneigentümern und der städtische Haushaltsplanung sorge. „Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass eine Entscheidung über die Grundsteuerhebesätze nicht unter Zeitdruck ‚nebenbei‘ getroffen werden sollte“, so Schlottmann. Auch innerhalb der Fraktion sei man sich noch nicht abschließend einig: „Daher nimmt sich die CDU-Fraktion die erforderliche Zeit, um das Urteil sowie die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig abzuwägen. Wir alle sind ehrenamtlich tätig und befassen uns neben unseren beruflichen Verpflichtungen mit diesen Themen. Nur so können wir eine verantwortungsvolle und tragfähige Entscheidung treffen.“

Trotz des Urteils in Gelsenkirchen sei die Rechtslage weiter unklar, da die vier beklagten Kommunen in die Revision gehen werden.

 

Die CDU sieht daher nicht, dass sie die Situation bei der ersten Abstimmung falsch eingeschätzt habe: „Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit differenzierter Hebesätze geschaffen, und auf dieser Grundlage hat der Rat seine Entscheidung getroffen“, sagt Claudia Schlottmann. „Die Differenzierung hat dieses Ziel zunächst auch erreicht. Das aktuelle Urteil stellt die differenzierten Hebesätze zwar kritisch dar, erklärt sie jedoch weder grundsätzlich für unzulässig noch für unwirksam. Insofern sehen wir unsere damalige Entscheidung weiterhin als rechtlich nachvollziehbar an.“

 

Es gäbe nun zwei Optionen: „Entweder wir halten an dem Ziel fest, Wohnen nicht teurer zu machen, oder wir geben die Differenzierung auf und müssten die Hebesätze deutlich anheben. Letzteres würde für jede Bürgerin und jeden Bürger eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 80 bis 150 Euro bedeuten – das lehnen wir ab. Deshalb halten wir grundsätzlich weiterhin an der Differenzierung fest, auch wenn wir uns des bestehenden rechtlichen Risikos bewusst sind, dass es im Falle eines negativen Ausgangs weiterer Verfahren zu Rückzahlungen kommen könnte. Dieses Risiko gilt es sorgfältig abzuwägen, steht für uns aber derzeit hinter dem Ziel zurück, zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.“

 

SPD gegen differenzierte Hebesätze, aber für rechtlich zulässige Grundlage

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Kevin Buchner erklärt, er respektiere den Beratungsbedarf der CDU: „Wie in der Vergangenheit ist es üblich, diesem im kollegialen Miteinander stattzugeben.“

 

Buchner-Grundsteuer

Archivfoto: anzeiger24.de

 

Eine zeitnahe Versendung der Steuerbescheide sei natürlich „wünschenswert“, sagt der Ratsherr: „Allerdings sind die Immobilieneigentümer daran interessiert, dass die Berechnung auf einer rechtlich zulässigen und nachvollziehbaren Grundlage geschieht. Wenn der Beratungsprozess dazu führt, die differenzierten Steuersätze wieder zu vereinheitlichen, spart dies für alle Beteiligten Aufwand und macht den zeitlichen Verzug in der Entscheidung vertretbar. Im Übrigen kann die Stadt auch erst mit Beschluss der Haushaltssatzung im April final ihre Gesamtkalkulation für 2026 abschließen.“

  

Banner-anzeiger24-de-news-2026

 
Die SPD hatte 2024 gegen die differenzierten Hebesätze gestimmt, weil die Rechtslage unklar war und ein Risiko für die Verwaltung drohte. Buchner fühlt sich nun bestätigt: „Die SPD hatte diese Entwicklung frühzeitig vorhergesehen und vor den rechtlichen und finanziellen Folgen gewarnt. Die aktuellen Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen verstärken die Unsicherheit weiter. Auch wenn sie für Hilden nicht unmittelbar bindend sind, machen sie deutlich, dass die Differenzierung der Hebesätze kein belastbares Fundament hat. Gleichzeitig bleiben die Einnahmen der Stadt deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Es braucht eine ehrliche Neubewertung der Grundsteuerpolitik und die Bereitschaft, Fehlentscheidungen zu korrigieren.“

 

Grüne: Keine vorschnelle Entscheidung

Für die Hildener Grünen erklärt Ratsherr Hartmut Toska: „Wir benötigen noch weitere Informationen und möchten danach bewerten, welche Grundsteuer in Zusammenhang mit dem Haushalt 2026 die bessere Alternative ist. Der Tagesordnungspunkt wurde direkt auf die Tagesordnung des Rates gesetzt, ohne im entsprechenden Fachausschuss vorberaten zu sein.“

 Toska-Grundsteuer

Archivfoto: Bündnis 90/Die Grünen Hilden

 

Ihm sei bewusst, dass sich dadurch die Versendung der Bescheide weiter verzögert: „Wenn wir jetzt aber eine vorschnelle Entscheidung treffen, kann dieses bei der Stadt oder bei dem Eigentümer/Mietern negative Auswirkungen haben. Die Grundsteuer ist ein Bestandteil der Nebenkosten. Uns wurde ein Tag vor der Ratssitzung eine durchschnittliche Veränderung des Bemessungsbetrages vorgelegt. Uns ist aber auch bekannt, dass es hiervon auch in Hilden gravierende Abweichungen gibt. In den vorliegenden Haushaltsentwurf ist die Stadt von den Hebesätzen aus 2026 ausgegangen, so dass sie die vielleicht kommende Veränderung der Grundsteuer nun erst mit allen weiteren Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2026 berücksichtigen kann. Der Rat muss den gesamten Haushalt zustimmen.“

Die Grünen hatten damals für die differenzierten Hebesätze gestimmt, weil sie sich damit eine Vergünstigung von Wohnraum erhofften.

 

Bericht: KA
Titelfotos: A.Stein/Pixabay / anzeiger24.de

 

Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/

 

Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?

Schreib uns an presse@deinhilden.de. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.