
Das geplante Wohnbauprojekt an der Kirchhofstraße 61 bis 73 in Hilden steht vor einem wichtigen Schritt: Der Stadtrat soll auf seiner nächsten Sitzung am 15. April 2026 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 261 entscheiden. Mit diesem sogenannten Offenlagebeschluss würde das Verfahren in die nächste Phase gehen – verbunden mit einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit.
Was konkret gebaut werden soll
Ursprünglich baute die Planung auf dem Bau von Mehrfamilien-, Doppel- und Einfamilienhäusern mit bis zu etwa 53 Wohneinheiten auf. Ein überarbeiteter Entwurf sieht aber inzwischen auf dem rund 1 Hektar großen Gelände ein Areal für ein Wohnquartier mit überwiegend Mehrfamilienhäusern vor. Im hinteren Bereich ist dabei ein kleineres Gebäude mit lediglich rund fünf Wohneinheiten vorgesehen.
Investor des Projekts ist die IM Mountain Blue GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Die 2021 gegründete GmbH verfügte per Ende 2022 über ein Eigenkapital von 20.738,74 Euro!
Änderungen nach Kritik und Beteiligung
Die ursprünglichen Planungen waren in Politik und Öffentlichkeit teilweise kritisch gesehen worden. Themen waren unter anderem Bebauungsdichte, Baumerhalt, Verkehr sowie Auswirkungen auf Klima und Umfeld.
Infolge der Beteiligung wurde der Entwurf u.a. in folgenden Punkten überarbeitet:
- geringere Bebauungsdichte
- stärkere Berücksichtigung vorhandener Bäume
- Anpassungen bei Erschließung und Tiefgarage
- breitere Gehwege entlang der Kirchhofstraße
Aber auch Umweltaspekte wie Entwässerung, Starkregenvorsorge und Artenschutz wurden vertieft geprüft.
Ziel: Mehr Wohnraum in zentraler Lage
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt das Ziel, dringend benötigten Wohnraum in innenstadtnaher Lage zu schaffen. Geplant ist deshalb auch ein Anteil an öffentlich geförderten bzw. preisgedämpften Wohnungen.
Gleichzeitig soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden, die sich in das Umfeld zwischen Friedhof und Bahnlinie einfügt.
Mit der geplanten Offenlegung beginnt die nächste Phase des Bauleitplanverfahrens. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen öffentlich zugänglich gemacht. Bürger haben dann erneut die Möglichkeit, Anregungen oder Einwände einzubringen. Und erst danach wird der Rat zu einem späteren Zeitpunkt abschließend über den Bebauungsplan entscheiden.
Bericht: LT
Foto/Montage: anzeiger24.de / momentmal/Pixabay
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