Abfalltransporte in der EU: Unternehmen müssen sich digital registrieren

Neue Verordnung tritt in Kraft – Kreis Mettmann informiert

Wirtschaftsunternehmen, die grenzüberschreitende Abfalltransporte (im Behördendeutsch: „Verbringungen“) durchführen, müssen sich auf neue, strengere Regeln einstellen. Zum 21. Mai 2026 tritt die EU-Verordnung 2024/1157 in den meisten Ländern der Europäischen Union in Kraft. Darauf macht der Kreis Mettmann aufmerksam: „Kernpunkt der neuen Regelung ist die verpflichtende Nutzung eines zentralen digitalen Systems für die Abfallverbringung. Ab dem Stichtag müssen alle Informations- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfalltransporten über das von der Europäischen Kommission betriebene Digital Waste Shipment System (DIWASS) abgewickelt werden. Betroffen sind sowohl Verbringungen mit Notifizierungsverfahren als auch Transporte, für die allgemeine Informationspflichten gelten.“

Ziel sei es, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen, illegale Abfalltransporte zu bekämpfen und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

 

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Was müssen betroffene Unternehmen nun unternehmen?

Alle erforderlichen Unterlagen – etwa Notifizierungs- und Begleitformulare, Anhang-VII-Dokumente sowie zugehörige Erklärungen und Entscheidungen – sind künftig ausschließlich elektronisch über das System einzureichen. Die Nutzung des Systems setzt eine mehrstufige Registrierung der beteiligten Standorte sowie eine Autorisierung von Nutzerinnen und Nutzern voraus. Für die Identifizierung der beteiligten Unternehmen wird in der Regel eine sogenannte EORI-Nummer oder eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer benötigt.

 

Für die Durchführung der entsprechenden Verfahren sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig, für den Kreis Mettmann also die Behörde in Düsseldorf.

Kontaktdaten rund ums Thema „Grenzüberschreitende Abfallverbringung“ gibt es unter www.brd.nrw.de/Themen/Umwelt-Natur/Abfall-Kreislaufwirtschaft-und-Bodenschutz/Grenzueberschreitende-Abfallverbringung.

Weitere Informationen allgemeiner Art, zur Registrierung und zum Stand des Verfahrens finden sich unter der Adresse www.zks-abfall.de/abfallverbringungsverordnung.

 

Weitere Änderungen

Neben der Einführung des digitalen Systems sieht die neue EU-Verordnung weitere Änderungen vor. Dazu gehören unter anderem neue Übergangsregelungen für bereits laufende Notifizierungsverfahren sowie zusätzliche Anforderungen bei der Ausfuhr bestimmter Abfälle. Ab dem 21. Mai 2027 müssen beispielsweise Unternehmen bei Exporten bestimmter Abfälle aus der Europäischen Union nachweisen, dass die Empfängeranlagen außerhalb der EU die Abfälle umweltgerecht bewirtschaften.

 

Quelle: Kreis Mettmann
bearb: KA
Foto: Didgeman/Pixabay

 

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