
Am Sonntagabend, 26. April 2026, wurde ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer im Hildener Süden bei einem Sturz schwer verletzt. Gegen 20 Uhr befuhr der Jugendliche einen Parkplatz zwischen der Dagobert- und Kunibertstraße. In Höhe der Hausnummer 3 verlor er die Kontrolle über sein Gefährt.
Die Kreispolizei vermutet, dass er eine Metallkette übersehen hatte, die zwischen zwei Pfosten gespannt war. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
Sicherheitshinweise der Polizei
Die Polizei nimmt den aktuellen Vorfall zum Anlass, um auf die aktuell gültigen Regeln bei der Benutzung eines E-Scooters hinzuweisen:
- E-Scooter dürfen erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren genutzt werden.
- Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren.
- E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht.
- Die Nutzung von Radwegen und Radfahrstreifen ist erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. In einer Fußgängerzone sowie auf Gehwegen sind E-Scooter verboten.
- Es gelten die Alkoholgrenzwerte wie im Autoverkehr.
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