Das neue Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich
Seit 1. November letzten Jahres kann jeder Bürger, unabhängig davon, ob er als Mädchen oder Junge zur Welt gekommen ist, seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern. Aus Paul wird Paula und aus Ulrike der Ulrich. Das neue Gesetz macht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen einfacher, ihren geschlechtlichen Status und Vornamen zu ändern. In Hilden liegen bereits 20 Anmeldungen vor.
Es wechseln mehr Frauen als Männer
Bei den Personen, die von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, handelt es sich um 13 Frauen und sieben Männer. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten der Neubestimmung vor: den Geschlechterwechsel von männlich zu weiblich oder umgekehrt, divers oder ganz ohne Geschlecht.
In Hilden haben sich zehn Frauen für das männliche und sechs Männer für das weibliche Geschlecht entschieden. Zwei Personen wollen divers sein, und zwei weitere zukünftig ohne Geschlechtseintrag.
Im Gegensatz zu den Diversen, die ein „abweichendes“ Geschlecht haben, verstehen sich Personen ohne Geschlecht, besser bekannt als nicht-binäre Menschen, weder als Mann noch als Frau.
Wie wirkt sich ein Geschlechterwechsel im allgemeinen Leben aus?
Darüber streiten die Gelehrten. Die fiktive Annahme, dass ehemalige Männer nach einer Ummeldung zur Frau auch in die Damensauna gehen können, ist an den Haaren herbeigezogen. Im Wesentlichen geht es Menschen, die von dem neuen Gesetz Gebrauch machen, zunächst einmal um gefühlte Anerkennung ihrer Bestimmung.
Kann man das Geschlecht auch wieder ändern?
Ja, das kann man in der Tat, aber erst nach einem Jahr. Damit soll ein ständiges Hin und Her unterbunden werden. Von dem Recht auf Selbstbestimmung können übrigens auch Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren Gebrauch machen. Allerdings bedarf dies der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollten diese ihre Zustimmung verweigern, kann das Familiengericht angerufen werden.
Bericht: Walter Thomas
Fotos: anzeiger24.de / Pixabay
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