
***Leitartikel***
Ganz Hilden ist seit ein paar Tagen eine Tempo 30-Zone. Ganz Hilden? Nein! Denn nach wie vor gilt auf einigen Straßenabschnitten weitgehend die reguläre Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Man muss sich diesen Flickenteppich noch einmal genau anschauen. Doch obacht: es könnte verwirrend werden.
Beschilderung noch nicht überall angepasst
Wie mehrfach berichtet, beruht die Ausweitung der Tempo-30-Straßen auf einen Lärmschutz-, bzw. Lärmaktionsplan, den der Stadtrat im Januar 2024 mit knapper Mehrheit bewilligt hat.
Jedoch gibt es immer noch Ausnahmen: unter anderem die Ost-West-Verbindung Düsseldorfer, Berliner und Walder Straße, das komplette Gebiet westlich der Bahnlinie und das westliche Industriegebiet sind – vorerst – nicht von dem Bremsmanöver betroffen, hier eine Übersichtskarte Tempo 50.
Das Tempolimit sollte aut Plan sukzessive auf zahlreichen innerstädtischen Straßen eingeführt werden, wie diese Übersichtskarte Tempo 30 zeigt.
„Sobald die Beschilderung installiert ist, gilt dort die neue Höchstgeschwindigkeit“, teilte die Stadt seinerzeit mit.
Und das ist weitgehend schon geschehen – jedoch nicht überall. Und jetzt wird es noch labyrinthischer.
Straßen.NRW muss noch eigene Berechnungen durchführen
Auf den Straßenabschnitten Ellerstraße, Benrather, Klotzstraße und Kirchhofstraße prangt nach wie vor das bekannte 30er Verkehrszeichen mit dem Zusatz „22 bis 6 Uhr“. Diese Lärmschutzmaßnahme nur für die Nachtstunden wurde bereits 2018 eingeführt – und auch damals gab es schon viel Unmut.
Dieses Zeitfenster gilt aber noch immer – die Zusatzschilder wurden noch nicht entfernt. Warum?
Die Antwort des Rathauses: Für diese Landesstraßen ist Straßen.NRW zuständig. Die Stadt Hilden habe dem Landesbetrieb bereits eine Anordnung zugesendet, die Beschilderung zu ändern.
Geschehen ist aber noch nichts. Wir fragen nach.
Ein Pressesprecher von Straßen.NRW teilt uns mit: „[Es] laufen noch Abstimmungen und Überprüfungen. So sind z.B. zunächst von Straßen.NRW als Baulastträger Lärmschutzberechnungen durchzuführen. Diese müssen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV zwingend durch den Baulastträger erfolgen. Die Berechnungen sind bereits angefragt.“
Moment mal: die Stadt hatte doch selber schon Berechnungen – wohlgemerkt: keine Messungen – auf diesen Straßen durchgeführt und u.a. die Klotzstraße, Kirchhofstraße und das Teilstück der Ellerstraße als „Lärm-Hotspot“ definiert, wie es in dem Bericht der Stadt Hilden heißt.
Wird jetzt also hier doppelt berechnet?
Wie auch immer: Es ist also abzusehen, dass auf diesen drei Straßen tagsüber vorerst noch 50 km/h gefahren werden darf. Denn, so erklärt uns der Sprecher von Straßen.NRW: „Nicht zuletzt in Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Berechnungen wird nachfolgend über mögliche Änderungen der Beschilderung an den Bundes- und Landesstraßen entschieden. Einen genauen Zeitplan können wir momentan nicht nennen.“
Änderungen sind also von Seiten Straßen.NRW „möglich“, aber nicht zwingend? Es ist allerdings auch nicht wahrscheinlich, dass der Landesbetrieb bei der Ermittlung der Lärmemission zu anderen Ergebnissen kommt als die Stadt Hilden.
Heißt also: Als Autofahrerin oder Autofahrer sollte man noch einmal genau auf die Beschilderung achten, sonst wird man ggf. auf dem falschen Fuß am Gaspedal erwischt…
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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