
Die Diskussion um die neu eingeführten Tempo 30-Limits auf mehreren Hauptverkehrsstraßen in Hilden hat eine Sommerferienpause eingelegt. Doch die ist nun vorbei, und der Unmut schwelt weiterhin bei manchen Kritikern der Maßnahme.
Nun prescht erneut die CDU-Fraktion vor und präsentiert im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität am 3. September 2026 einen neuen Antrag, der offensichtlich die Verwaltungsentscheidung hinterfragen soll.
Rückblick: Prüfauftrag an Verwaltung beschlossen
Letzter Sachstand war ein Beschluss im Stadtrat am 8. Juli 2026. Demnach soll die Verwaltung erneut prüfen, ob der Beschluss zur ganztägigen Tempo-30-Regelung auf den Haupterschließungsstraßen wieder aufgehoben (Ausnahme vor Schulen, Kindertageseinrichtungen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen o.ä.) und die bisherige Regelung des Lärmaktionsplanes (Stufe 2), also Tempo 30 nur von 22 bis 6 Uhr, wieder eingeführt werden kann.
Der Antrag wurde mit 29 Ja-Stimmen von CDU (18), AfD (8) und FDP (3) angenommen. 26 Nein-Stimmen gab es von SPD (12), Bündnis 90/Die Grünen (7), Die Linke (3), BA l Piraten (3) und Bürgermeister Dr. Pommer (1).
Nun bleibt abzuwarten, zu welchem Prüfungsergebnis die Verwaltung kommt. Man könnte aber auch schon eine Ahnung davon bekommen.
Zur Erinnerung: Die neuen Tempo 30-Einführungen beruhen nicht auf dem Mobilitätskonzept, das ebenfalls ein nahezu stadtweites Tempolimit vorsieht, sondern auf einem Lärmaktionsplan, der Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm beinhaltet. Und der wurde nicht vom Stadtrat so beschlossen, wie viele glauben. Vielmehr hatte der Stadtrat im Juni 2026 der Verwaltung den Auftrag zur Erstellung des Lärmaktionsplanes erteilt. Die Entscheidung für Tempo 30 als Lärmschutz-Maßnahme trifft dann im Rahmen der Prüfung die Straßenverkehrsbehörde – nicht die Politik.
Nächster Vorstoß: CDU will wissen, was die Regelung wirklich bringt
Das will nun die CDU offenbar so nicht stehen lassen. Sie fordert nun in ihrem neuen Antrag im Fachausschuss, dass die Stadtverwaltung „ein unabhängiges Gutachten zu den Auswirkungen der im Rahmen des Lärmschutzes eingeführten Tempo-30-Regelungen erstellen“ lässt. Überprüft werden sollen dabei zum Beispiel die „tatsächliche Lärmbelastung“ auf den betroffenen Straßen, die „signifikanten Verbesserungen“ und die „Wirksamkeit der Maßnahme im Vergleich zu den ursprünglichen Zielsetzungen“.
Das Gutachten soll sich dabei „nicht ausschließlich auf theoretische Berechnungen oder Modellannahmen [Stichwort: Lärm wird nicht gemessen, sondern berechnet] stützen“, sondern aufgrund „realer Lärmmessungen“ durchgeführt werden
Verwaltung empfiehlt Ablehnung
Nun entscheiden die Gremiums-Mitglieder, ob dieses Gutachten in Auftrag gegeben wird. Zuvor nimmt die Verwaltung Stellung und lehnt dieses erwartungsgemäß ab.
Begründung: Diese Untersuchungen gibt es ja bereits. Dazu werden in der Abstimmungsvorlage diverse Untersuchungsergebnisse dargelegt (s. Titelfoto oben).
Demnach wurden „an vielen angrenzenden Gebäudefassaden Lärmbelastungen von 70 dB(A) und mehr ermittelt“, heißt es in dem Statement. „Die Untersuchungsergebnisse bestätigen die Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) aus dem Jahr 2023.“
Die Berechnungen hätten außerdem „in den untersuchten Bereichen entlang der betroffenen Hauptverkehrsstraßen Pegelminderungen von bis zu 3 dB(A)“ ergeben, so die Verwaltung: „Das entspricht physikalisch etwa einer Halbierung der Schallenergie und stellt somit eine signifikante Verbesserung der Lärmsituation dar.“
Das könne aber auch nur erzielt werden, wenn sich die Verkehrsteilnehmenden an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
„Nach den bisherigen Beobachtungen seitens der Stadtverwaltung fließt der Verkehr auf den betroffenen Straßen zwar langsamer, aber zugleich ruhiger und gleichmäßiger. Die ersten Erkenntnisse entsprechen damit grundsätzlich den Erwartungen, die mit der Maßnahme verbunden waren“, heißt es weiter.
„Reale Lärmmessungen“ entsprächen außerdem nicht den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) und der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV: „[Es] dürfen ausschließlich Schallberechnungen mithilfe der von der EU vorgegebenen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB) berücksichtigt werden.“
Außerdem würden erneute Messungen viel Geld kosten: Bei 30 Messstellen an drei Wochentagen über 24 Stunden rechnet die Verwaltung mit rund 800 Euro netto pro Messtelle, also rund 24.000 Euro netto bzw. 28.500 Euro brutto.
„[Daher] wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, dem Antrag der Antragstellerin nicht zu folgen und stattdessen die Ergebnisse der 5. Runde der Lärmaktionsplanung in Anspruch zu nehmen, die 2028 beginnt und welche auch eine Evaluierung des Lärmaktionsplanes der Runde 4 mit dessen bereits umgesetzten Maßnahmen umfassen“, schreibt die Verwaltung abschließend.
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
Grafik: Ingenieurbüro Grasy + Zanolli GbR
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