B-Plan Hofstraße und Streuobstwiese: Erst Freude, nun Zankapfel

NABU und Spender verärgert, weil Stadt mit der Naturfläche die Versiegelung kompensieren will

Es war damals ein harmonischer Schulterschluss zwischen Bevölkerung und Stadtverwaltung: Der NABU-Ortsverein und diverse andere Engagierte hatten 2023 knapp 8.400 Euro an Spenden eingesammelt, um eine Streuobstwiese im Bereich Hofstraße und Eisenbahntrasse anzulegen. Und die Stadt Hilden steuerte noch einmal rund 1.600 Euro bei. Ein vorbildliches Beispiel für Public-Private-Partnership. Das Projekt wurde dann durch den NABU Hilden und einen landwirtschaftlichen Pächter verwirklicht. Doch die Freude ist nun verdorrt. Der Grund: Parallel läuft noch das umstrittene Verfahren um den Bebauungsplan Hofstraße 150, bei dem auch eine große Grünfläche überplant werden soll. Für die versiegelten Stellen sollen Ausgleichsflächen über ein Ökokonto herangezogen werden – und dafür soll die Streuobstwiese herhalten.

Nun fühlen sich NABU und so manche Spender so, als hätten sie mit Zitronen gehandelt.

 

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„Wir haben uns für die Natur engagiert, nicht für Bauland“

„Die Spenderinnen und Spender aus der Hildener Bürgerschaft und Unternehmen sowie wir als Flächen pflegender NABU haben uns für diese Streuobstwiese aus Liebe zur Natur engagiert – und nicht, um der Stadt zu ermöglichen, Bauland zu erschließen, ohne die damit verbunden Umweltkosten selbst zu tragen“, heißt es in einer Stellungnahme für die Beratung im nächsten Stadtentwicklungsausschuss am 3. September 2026.

Der NABU rechnet vor: dem ökologischen Bestandswert von 24.070 Wertpunkten stehe ein Planungswert von lediglich 13.859 Wertpunkten gegenüber. Damit fehlen 10.211 Wertpunkte. „Dies bedeutet, dass die Planung den ökologischen Wert der Fläche nahezu halbiert und ein Ausgleich innerhalb des Plangebiets ausdrücklich nicht möglich ist.“
Der Verlust soll vollständig über das städtische Ökokonto „Obstwiese Hofstraße“ gedeckt werden.

Der NABU aber erwartet, dass Eingriffe zunächst zu vermeiden, zu mindern und erst der unvermeidbare Rest auszugleichen oder zu ersetzen sind.

 

Verwaltung beruft sich auf städtisches Eigentum

In ihrer Stellungnahme wiederum erklärt die Stadtverwaltung: „Mit der Anerkennung der Fläche in das städtische Ökokonto ist auch die langfristige Sicherung der Maßnahme formal gewährleistet; zumal sich die Fläche im Eigentum der Stadt befindet. Für die Einbuchung von vorgezogenen Maßnahmen in ein Ökokonto sind zivilrechtliche Pacht- oder Mietverhältnisse nicht maßgeblich. Ungeachtet des ursprünglichen Grundes zur Umsetzung der Streuobstwiese bleibt der ökologische Wert und die identitätsstiftende Wirkung weiterhin erhalten.“

 

Hilden-Eigenwerbung2026

 

In diesen sauren Apfel will der NABU aber nicht beißen: Schließlich habe man die Streuobstwiese eigenständig bepflanzt, gepflegt und bewirtschaftet – zudem bezahlt der Landwirt Pacht an die Stadt. „Von einem vollständigen ‚Nutzungsverzicht‘ der Stadt als wesentlicher Eigenleistung kann daher nicht die Rede sein“, schreibt der NABU weiter. „Vor diesem Hintergrund bitten wir die Planungsbehörde darzulegen, worauf die alleinige Trägerschaft der Stadt für diese Ökokontomaßnahme gegründet wird und ob die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als vorgezogene Kompensationsmaßnahme erfüllt waren.“

 

Damit ist aus der einst so fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Rathaus und Naturfreunden ein Zankapfel erwachsen.

 

Bericht: KA
Foto: Archiv anzeiger24.de

 

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