Helmholtz-Gymnasium: Anmeldeüberhang und Ärger durch Losverfahren – Stadt will gegensteuern

Ausschuss und Rat sollen entscheiden: Keine Aufnahme mehr von Schülern aus anderen Städten?

Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden soll die Aufnahme zum städtischen Helmholtz-Gymnasium (HGH) in Hilden verwehrt werden. Über diesen Beschlussvorschlag der Verwaltung sollen der Schul- und Sportausschuss am 10. September und anschließend der Stadtrat am 30. September 2026 entscheiden.

Zwei Voraussetzung müssten erfüllt sein, um diesen Fall anzuwenden, nämlich sofern das Kind die Möglichkeit hat, in der Wohnsitzgemeinde ein Gymnasium besuchen zu können, und die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Hildener Schule übersteigt.

Warum möchte die Verwaltung diese Maßnahme umsetzen?

 

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Hildener Kinder bekamen keinen Schulplatz

Wegen hoher Schülerzahlen in den Grundschulen hatte der Rat im Dezember 2025 beschlossen, die Aufnahmekapazität des Helmholtz-Gymnasiums von vier auf fünf Züge (150 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang) zu erhöhen.

Doch das hat nicht gereicht: „Trotzdem kam es beim Anmeldeverfahren im Februar 2026 zu Anmeldeüberhängen, so dass die Schulleitung sich entschloss, die 150 Schulplätze per Losverfahren zu vergeben“, berichtet das Rathaus in der Abstimmungsvorlage.

Das führte dazu, dass Kinder aus Solingen einen Platz am Helmholtz-Gymnasium erhielten, Hildener Kinder aber nicht. Das habe „großen Unmut in der Elternschaft“ erzeugt, heißt es weiter.

 

Aktuelle Situation: So viele Schüler besuchen gymnasiale Oberstufe

Am HGH sind derzeit 145 bis 150 Plätze (bei Kindern mit Behinderungen reduziert sich die Platzzahl) belegt, am Bonhoeffer-Gymnasium 82 Plätze.

An den Gesamtschulen Wilhelmine-Fliedner und Bettine-von-Arnim sind jeweils 25 Gymnasialplätze für Hildener Kinder vergeben.

Zusätzlich werden der Marie-Colinet-Sekundarschule 20 bis 25 Gymnasialplätze angeboten.

Somit stehen für Hildener Kinder an Schulen mit gymnasialer Oberstufe rund 300 Plätze zur Verfügung.

 

„Das Platzangebot war und ist mit Ausweitung des HGH auf fünf Züge auskömmlich“, schreibt die Verwaltung weiter. Aber: „Die Schulformempfehlung für das Gymnasium in Klasse 4 der Grundschule steigt kontinuierlich und beläuft sich aktuell auf 55 %.“

Beim gerade gestarteten Schuljahr haben 280 von 526 Kindern eine Schulformempfehlung für das Gymnasium erhalten. Davon könnten 225 bis 230 Kinder einen Platz an einem Gymnasium und 60 einen Platz an den beiden Gesamtschulen und der Sekundarschule erhalten.

 

Die Nachfrage bei den Gesamtschulen sei dieses Jahr aber gesunken: Es haben lediglich 27 Eltern ihr Kind mit Gymnasialempfehlung an der Theresien-Schule angemeldet, erklärt die Verwaltung weiter.

Das bedeutet nun: 262 Kinder besuchen das Helmholtz-Gymnasium, das Bonhoeffer-Gymnasium, die beiden Gesamtschulen und die Sekundarschule, und das bei einem Platzangebot von 300 Plätzen.

Das HGH sei dabei „so stark wie nie zuvor mit Anmeldungen nachgefragt worden“, so der Bericht. „Die Schulverwaltung rechnet auch in den nächsten Jahren mit einem großen Anmeldedruck auf das HGH.“

 

Schulgesetz NRW: Schulträger kann Aufnahme verweigern

Und da auch in den Nachbarstädten ein „großer Anmeldedruck“ auf das Gymnasium herrsche, sei weiterhin mit einem erhöhten Zulauf in Hilden zu rechnen. Dann müsste wieder das ungeliebte Losverfahren angewendet werden.

 

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Daher will die Verwaltung nun vorsorglich einem „Anmeldeüberhang“ entgegensteuern und beruft sich auf § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW. Demnach kann „der Schulträger festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.“

Nun also entscheidet die Politik, ob sie diesen Schulweg mitgehen will.

 

Bericht: KA
Foto: Archiv anzeiger24.de

 

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