Aufregung um gefällte Bäume – trotz Denkmalschutz?

Wann greift die Baumschutzsatzung, und wann nicht?

Wieder einmal wurde Dieter Donner vom BUND Hilden von einer Meldung über eine Baumfällung aufgeschreckt: Am Wochenende rief ihn eine Bürgerin an, weil auf einem privaten Gelände „wahrscheinlich geschützte alte Eichenabgeholzt wurden.

 

Dies sei nicht rechtmäßig, findet der Umweltschützer, denn: Der Stadtrat hatte 2019 beschlossen, dass das Gebäude samt historischem Baumbestand in die Denkmalliste eingetragen wird.

Durften Bäume also nicht gefällt werden?

 

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Stadt Hilden: Baumschutzsatzung greift hier nicht

Wir haben bei der Stadt Hilden nachgefragt. Das Rathaus antwortet uns: „Das Grundstück sowie die darauf stehenden Bäume befindet sich in Privatbesitz. Mit einem Umfang von 90 bis 100 Zentimetern fallen die Eichen als geschützte Bäume unter die Baumschutzsatzung.

Gemäß § 4 Abs. 1 ist es zwar im Geltungsbereich dieser Satzung grundsätzlich verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe d sind jedoch Ausnahmen zu den Verboten des § 4 Baumschutzsatzung zu genehmigen, wenn der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Dies traf auf die Bäume zu, zu denen die Stadt die Fällgenehmigung erteilte.“

 

Außerdem wurden noch zwei weitere Bäume gefällt, und zwar weil sie „näher als vier Meter zu dem bestehenden Gebäude“ standen. Laut § 3 Abs. 4 e der gültigen Baumschutzsatzung fielen diese beiden Eichen also „nicht unter die Baumschutzsatzung und durften demzufolge ohne diesbezügliche Genehmigung der Stadt gefällt werden.“

Greift hier also nicht der Denkmalschutz? Dazu erklärt die Stadt: „Dieses Baudenkmal steht auf einem rund 780 Quadratmeter großen Grundstück, auf dem Bäume stehen, die das Gebäude umgeben. Diese Bäume sind jedoch nicht Bestandteil der Eintragung und somit kein Teil des Denkmals.“

 

Und was ist mit Ersatzpflanzungen? Antwort der Stadt: „Im vorliegenden Fall ist keine Nachpflanzung vorgeschrieben und nicht gefordert worden.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Symbolfoto: jplenio/Pixabay

 


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