
Diese Szene hätte fast in einen „Fast and Furios“-Film gepasst: Quasi direkt vor der eigenen Haustüre wurde die Polizei in Hilden am Montagabend, 17. März 2025, Zeuge eines scheinbar illegalen Fahrzeugrennens. Bei der anschließenden Fahndung konnten die Beamten drei Männer im Alter von 19, 25 und 34 Jahren aufspüren.
Motorrad von PKW verfolgt – alles BMW
Gegen 20:40 Uhr vernahmen Einsatzkräfte der Polizei Hilden auf der Kirchhofstraße in Höhe der Polizeiwache ein aufheulendes Motorengeräusch. Verursacher war offenbar ein Motorrad, welches mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Richrather Straße unterwegs war. Dem Motorrad folgten zwei Autos der Marke BMW, die zunächst in Höhe der Einmündung zur Kolpingstraße ein Auto überholten, um dem Motorrad anschließend mit ebenfalls zu hohem Tempo zu folgen.
Die Beamtinnen und Beamten setzten sich daraufhin in Bewegung und konnten die Fahrzeuge, einen BMW M2, einen BMW 3er sowie ein Motorrad (BMW S1000), im Einmündungsbereich zur Richrather Straße mitsamt ihrer Fahrer auf einem Parkplatz antreffen.
Staatsanwaltschaft übernimmt
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmten die als Tatmittel geltenden Fahrzeuge. Zur weiteren Beweissicherung wurde zudem das Handy des 19-jährigen Motorradfahrers sowie des 34-jährigen BMW M2-Fahrers konfisziert.
Die Polizei bittet Zeuginnen oder Zeugen, die das Kraftfahrzeugrennen beobachtet haben oder durch die Fahrweise der Fahrzeugführer gefährdet wurden, sich jederzeit mit der Polizei Hilden, Telefon 02103 898-6410, in Verbindung zu setzen.
Warnung vor Teilnahme an illegalen Straßenrennen
Zudem möchte die Polizei den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um eindringlich vor der Ausrichtung, Durchführung oder auch der Teilnahme an einem seit 2017 mit empfindlichen Strafen belegten, verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu warnen. Bei einem Verstoß droht nicht nur der Besitzverlust des Autos. Die ermittelnden Beamtinnen und Beamten prüfen auch, ob der Fahrer oder die Fahrerin zum Führen von Fahrzeugen weiterhin geeignet ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis könnte die Folge sein.
„Die Polizei setzt bei derartigen Delikten auf eine Null-Toleranz-Strategie und schreitet gegen die Menschen, die durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, konsequent ein“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Quelle/Symbolfoto: Kreispolizei Mettmann
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