Ab 22 Uhr dürfen keine Werbeanlagen mehr beleuchtet werden …

Aber in der Hildener City war es hell wie immer

Über 40 „Verstöße“ in der ersten Nacht

Wir müssen angesichts eines möglichen Energieengpasses so viel Energie sparen wie nur möglich, um „heil“ durch den Winter zu kommen. Da Freiwilligkeit vermutlich nicht zum Ziel führen würde, hat die Bundesregierung eine Energiesparverordnung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass Außenwerbung seit dem 1. September zwischen 22 und 6 Uhr nicht beleuchtet werden darf. Darüber hatten wir berichtet. Das Beleuchtungsverbot betrifft übrigens auch die Gastronomie, selbst wenn Restaurants oder Pizza Lieferdienste auch nach 22 Uhr noch geöffnet haben sollten.

 

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Bei kleinen Händlern brannte reihenweise die Außenwerbung

Wir haben in der Nacht vom 1. September die Probe aufs Exempel gemacht. Allein im Bereich der Fußgängerzone hatten über 40 Betriebe zwischen 22.30 und 23 Uhr noch ihre Anlagen beleuchtet. Die Beleuchtung der Reformationskirche und die Beleuchtung der großen Ketten waren indes vorbildlich ausgestellt. 

 

Die Stadt erklärt auf Anfrage, dass das Stadtmarketing im Vorfeld der Verordnung „alle Handelsunternehmen und Gastronomen“ per E-Mail über die Neuregelung informiert habe. Das scheint  aber offenbar nicht richtig angekommen zu sein.

 

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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser

Die Energiesparverordnung ist ein wichtiger Baustein der aktuellen Energiepolitik. Deshalb sollte die Einhaltung auch stichprobenartig kontrolliert werden. Das hat das Ordnungsamt am 1. September allerdings nicht gemacht und erklärt dazu, dass „die Zuständigkeitsregelung aus Sicht der Stadt noch nicht abschließend geklärt“ sei. Was wiederum die Frage aufwirft, wer denn sonst eine solche Kontrolle vollziehen sollte. Immerhin droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 €! Da kann man nur jedem Händler raten, sich schnell an die neuen Vorschriften zu halten. Schließlich geht es ja auch um unser aller Wohl.

 

Stadt plant keine weiteren Beleuchtungsverbote für den Einzelhandel

Im niedersächsischen Stadthagen ist zusätzlich zur Bundesverordnung auch die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern verboten. Das ist allerdings in Hilden nicht in Planung.

 

Bericht/Foto: Walter Thomas

 

 


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