*Achtung Glosse* Es gibt ein Leben nach dem Tod – dank rund 70 gebührenpflichtiger Friedhofsleistungen

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare

Über die neuen Friedhofsgebühren hatten wir bereits berichtet. Ein genauerer Blick in die Gebührentabelle zeigt jedoch erst das ganze Ausmaß der Aufgabe, vor die Hinterbliebene gestellt werden. Mehr als 70 einzeln aufgeführte Leistungsmerkmale sind dort penibel aufgelistet. Sterben mag endgültig sein, seine Abwicklung ist es nicht. Sie verlangt Entscheidungen, Abwägungen und nicht selten einen guten Überblick über Tarifstellen.

Schon die Wahl der Grabart macht deutlich, dass Einfachheit eher nicht vorgesehen ist. Reihengrab oder Wahlgrab, anonym oder namentlich, Sarg oder Urne, Baum, Wand, Kammer, Wald oder Streufeld – allein im Urnenbereich gibt es über zehn Varianten. Der Friedhof wirkt damit weniger wie ein Ort des Abschieds als vielmehr wie ein hochspezialisierter Dienstleister mit beeindruckender Angebotsbreite.
 

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Der Einstieg ist günstig – relativ gesehen
Preislich beginnt der Abschied vergleichsweise moderat. Ein Reihengrab für Erwachsene kostet für zwanzig Jahre Nutzungsrecht 206 Euro. Wer anonym bestattet werden möchte, zahlt exakt denselben Betrag. Anonymität ist in diesem Fall also keine Sparmaßnahme, sondern lediglich eine andere Form der Ordnung.

Mehr Gestaltungsfreiheit bietet das Wahlgrab. Dafür werden 1.187 Euro für dreißig Jahre fällig, als Tiefgrab 1.645 Euro. Sollte sich später herausstellen, dass ein Tiefgrab doch die bessere Lösung gewesen wäre, lässt sich das nachträglich regeln. Selbst nach dem Tod bleibt Raum für Korrekturenanteilig berechnet und auf volle Jahre aufgerundet, versteht sich.

Beisetzung: Der eigentliche Akt kostet extra
Mit dem Erwerb des Grabes ist es allerdings nicht getan. Beigesetzt werden muss ebenfalls. Eine klassische Sargbeisetzung im Reihengrab kostet 494 Euro, anonym ebenfalls 494 Euro. Die Urne ist günstiger: Eine Urnenbeisetzung im Reihengrab liegt bei 234 Euro, in der Urnenwand oder Urnenerdkammer bei 94 Euro.

Auch Sonderfälle sind geregelt. Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefgrab sind möglich, die Gebühren dafür klar definiert. Der Tod mag unvorhersehbar sein – seine Abwicklung ist es nicht.

Natur oder Beton: Eine Frage des Budgets
Wer naturnah bestattet werden möchte, findet ebenfalls Angebote mit klarer Preisspanne. Eine Baumbestattung kostet für zwanzig Jahre 498 Euro, für dreißig Jahre 673 Euro. Der Begräbniswald mit fünfunddreißig Jahren Nutzungsrecht liegt bei 661 Euro und ist damit günstiger als manche Urnenwand, die für dreißig Jahre mit 1.845 Euro zu Buche schlägt. Offenbar ist Beton langfristig wartungsintensiver als Wald.

Pflegefrei heißt nicht kostenfrei
Nach der Beisetzung beginnt der Teil, der gerne übersehen wird: die Unterhaltung. Grabstellen wollen gepflegt werden – auch dann, wenn sie als pflegefrei bezeichnet werden. Ein pflegefreies Grab kostet pauschal 912 Euro Unterhaltung. Bei Urnen steigt der Betrag deutlich. Eine Urnenerdkammer für dreißig Jahre kostet 2.606 Euro, eine Urnenwand 1.331 Euro. Pflegefrei bedeutet hier also nicht sorgenfrei, sondern lediglich pauschaliert.

Sonstige Gebühren: Für alle Fälle vorgesorgt
Besonders eindrucksvoll ist der Bereich der sonstigen Gebühren. Die Nutzung der Leichenzelle für bis zu zehn Tage kostet 319 Euro, die Ausschmückung der Trauerhalle 280 Euro. Sollte eine Sonderreinigung der Leichenzelle erforderlich sein, werden dafür 243 Euro berechnet. Wer den Friedhof mit dem Privat-PKW befahren möchte, benötigt eine Genehmigung für 25 Euro. Selbst nach dem Tod bleibt also das Autofahren geregelt.

 Der Tod ist endgültig – die Organisation nicht

Am Ende zeigt sich: Sterben ist kein formloser Zustand, sondern ein Bündel exakt definierter Leistungen. Für nahezu jede Situation gibt es eine Tarifstelle, für jede Entscheidung einen Betrag und für jede Ruhezeit eine Abrechnung. Der Tod mag einfach erscheinen. Für die Hinterbliebenen ist er es nicht. Denn wer geht, hinterlässt nicht nur Erinnerungen, sondern vor allem Entscheidungen – und eine bemerkenswert ordentliche Gebührenordnung.

Quelle: Stadt Hilden

 

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

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