Verwaltung lehnt Vorstoß ab und verweist auf Tarifbindung Öffentlicher Dienst
Leverkusen hat es vorgemacht – und könnte dies auch in Hilden möglich werden? In der Bayer-Stadt werden 360 städtische Angestellte in Erziehungsberufen ab Juli 2024 in eine höhere Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes eingestuft – sie bekommen teilweise erheblich mehr Gehalt.
Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr Fachkräfte für die städtischen Kitas und Betreuungseinrichtungen zu gewinnen.
Genau das wünscht sich nun auch ein privater Antragsteller für Hilden. Der Stadtrat soll am 26. Juni 2024 über seine „Anregung“ abstimmen.
***Update***
Wie zu erwarten war, hat die Mehrheit des Stadtrates den Antrag abgelehnt. Begründung: „Zu teuer“
Die Grünen haben sich enthalten und wollen alternativ einen Antrag stellen: Die Verwaltung solle proaktiv prüfen, wann eine „schwere Arbeitsbelastung“ vorliegt, und nicht erst wenn ein Mitarbeiter/eine Miitarbeiter dies beantragt.
„Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und sind oft aus beruflichen Gründen darauf angewiesen, dass eine kontinuierliche Betreuung stattfindet. Auch wollen Eltern nicht nur eine Aufbewahrung ihrer Kinder, sondern legen Wert auf eine kindgerechte Betreuung, Sprachförderung, frühkindliche Bildung und nicht nur Beaufsichtigung“, heißt es in dem Antragstext. „In NRW fehlen laut Medien rund 10.000 Erzieher*innen, die Situation wird nicht besser. Damit sich in Hilden die Situation nicht verschärft, indem Fachkräfte in die Nachbarstädte abwandern, rege ich an, dass die Stadt Hilden die städtischen Erzieher*innen auch höher eingruppiert.“
526.000 Euro mehr Personalkosten
Die Hildener Stadtverwaltung lehnt einen solchen Vorstoß allerdings ab. Denn sie fühlt sich „als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalens (KAV NW) an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden“, heißt es in der Stellungnahme.
Außerdem würden sich jährliche Personalmehrkosten in Höhe von 4.600 Euro pro Vollzeitstelle (VZÄ), bzw. insgesamt 526.148 Euro bei einer durchschnittlichen Einstufung innerhalb der Entgeltgruppe ergeben, rechnet das Rathaus vor.
Außerdem verweist die Stadtverwaltung auf „diverse Maßnahmen, um die Arbeitgeberinnenattraktivität weiter zu steigern“.
So gäbe es beispielsweise ein Mitarbeitenden-Vorteilsprogramm, welches den städtischen Beschäftigten Rabatte einräumt.
Laut einer Tarifeinigung würden Erzieherinnen und Erzieher „dann nach EG S 8b eingruppiert, wenn sich die Tätigkeiten durch besonders schwierige fachliche Tätigkeiten aus den Tätigkeiten der S 8a herausheben“, etwa wenn „mehr als 15 % Prozent der Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben“, schreibt die Verwaltung: „Auf diesem Wege wird sichergestellt, dass überall dort, wo sich die Tätigkeiten durch eine besondere Schwierigkeit aus der üblichen Tätigkeit herausheben, auch diese Heraushebung finanziell honoriert wird.“
Das letzte Wort hat aber der Stadtrat – wie wird dieser nun auf den Antrag reagieren…?
Bericht: Achim Kaemmerer
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