B-Plan Hauptmann-Hof: Was passiert nun mit den Bäumen und der Grünfläche?

Neueste Version wird jetzt offengelegt – Was sich jetzt geändert hat

Wie so viele Bauvorhaben wird auch der Bebauungsplan Nr. 264 („Gerhart-Hauptmann-Hof“ zwischen Sankt-Konrad-Allee und Richrather Straße im Hildener Süden) in der Bevölkerung heiß diskutiert. Im März 2024 hat der Stadtrat die aktuellste Version für die erneute öffentliche Offenlage freigegeben.

Die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia plant, auf dem Grundstück weitere Wohngebäude zu errichten. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den Umweltinformationen ist auf den Webseiten der Stadt Hilden unter www.hilden.de/bplan264 und www.hilden.de/bplanverfahren anzusehen und liegt außerdem vom 8. bis 22. April 2024 im Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, Zimmer 440, zur Einsicht aus. Öffnungszeiten: montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr.

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden, entweder schriftlich oder mündlich im Planungs- und Vermessungsamt (Am Rathaus 1, 40721 Hilden) oder per E-Mail planung@hilden.de.

 

Plan umstritten – mehrere Durchläufe

Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner befürchten eine weitere Verdichtung durch die zusätzliche Versiegelung von Grünflächen. Das hat sich u.a. bei einer Ortsversammlung vor rund anderthalb Jahren gezeigt.

 

Bergstation

 

Der Bebauungsplan hat daraufhin mehrere Versionen durchlaufen. Immer wieder wurden Details angepasst. Daher sei nun eine erneute Offenlage notwendig, sagt die Stadt Hilden.

 

In der zuletzt erstellten Beschlussvorlage für den Stadtrat heißt es u.a.:

  • Über die „zulässigen geringfügigen Baumöglichkeiten hinaus“ werde es keine Nachverdichtung oder Lückenschließung geben, erklärt die Verwaltung; vielmehr werde „der Bestand (insb. Grünflächen und Bäume) planungsrechtlich gesichert“.
  • Allerdings ist eine „Schließung der Gebäudezeile auf dem Grundstück St. Konrad-Allee 36-42“ vorgesehen, die jedoch „keine wesentliche Beeinträchtigung der kleinräumigen Durchlüftung“ bedeute und baurechtlich zulässig sei.
  • Die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum wird nicht erhöht; statt dessen soll eine Tiefgarage unter dem Grundstück Richrather Straße 71-79 gebaut werden. Dafür ist eine Zufahrt „im Bereich der Querspange Gerhart-Hauptmann-Hof“ vorgesehen. Es müssten aber „einige Bäume entfallen“. Jedoch soll die Baufläche der Tiefgarage kleiner ausfallen als geplant, so dass die Bäume auf der westlichen Grundstücksgrenze erhalten bleiben.
  • Während der Bauarbeiten soll der Schutz der Bäume gewährleistet sein.
  • Zum Schutz des Bodens wird im Teilbereich Richrather Straße 71-79 anstelle der Versickerungspflicht eine Retention des Regenwassers und verzögerte Einleitung in den Regenwasserkanal festgesetzt. Im Teilbereich St. Konrad-Allee 36-42 soll das Regenwasser direkt auf dem Grundstück versickern.
  • Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wurde von „maximal 3-geschossig“ auf „2- bis 3-geschossig“ geändert

 

Mehr Details gibt es hier

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: anzeiger24.de / Stadt Hilden

 


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