B-Plan Hofstraße: Baufläche soll vergrößert werden

Update zum umstrittenen Großprojekt: Stadtentwicklungsausschuss berät neueste Vorlage

Wohnbebauung auf nicht versiegelten Flächen – immer wieder ein heißes Thema mit Konfliktpotential in Hilden. Ein repräsentatives Beispiel dafür ist der B-Plan 139A, Hofstraße 150 im Süden. Die Wohnungsbaugesellschaft Hilden (WGH) will dort nicht nur eine Baulücke entlang der Straße schließen, sondern auch die Grünfläche im Hinterland besiedeln. Seit 2019 wird über das Großprojekt gestritten.

Es gab zwei politische Beschlüsse, und in 2024 lief noch eine Bürgerbeteiligung – mit viel Kritik aus der Bevölkerung. Seitdem hat die Verwaltung am Bauplan weiter gewerkelt. Am 11. Februar 2026 wird dem Stadtentwicklungsausschuss die aktualisierte Vorlage vorgestellt. Dabei gibt es eine besondere Änderung.

 

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Was ist geplant?

Auf dem bisher unbehelligten Fleckchen Grün, direkt neben der Bahntrasse, sollen elf Gebäudeblöcke, ein Mix aus Mehrfamilienhäusern (Ein- bis Fünfzimmerwohnungen) und Doppelhausbebauung mit 37 öffentlich geförderten Wohneinheiten entstehen.

 

Weitere wichtige Punkte:

  • Für die rund 28 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau werden mindestens 28 Stellplätze eingeplant. Für die Ein- und Zweifamilienhäuser sind Garagen, bzw. ein Parkdeck im Erdgeschoss vorgesehen.
  • Das Wohnquartier soll über eine neue Stichstraße, bzw. Spielstraße erschlossen werden.
  • Regenwasser soll teils versickern, teils über eine Rinne in ein Regenwasserbecken abfließen.
  • Schmutzwasser soll zum Kanal Karnaper Straße abgeleitet werden.
  • Zuglärm: Eine Schallschutzmauer eignet sich laut einem Gutachten nicht. Stattdessen sollen die westlich angelegten Baukörper mit einer Lärmschutzwand verbunden werden. Eine Fassadenverlängerung nach Norden und Süden soll als „Schallschutzriegel“ dienen. Auch eine „lärmangepasste Raumaufteilung, Schallschutzfenster und schallgeschützte Lüftungseinrichtungen“ sind vorgesehen.

Mit einer Neuerung überrascht die Verwaltung nun die Leser der frisch erstellten Beratungsvorlage: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf rund 8.750 Quadratmeter erhöht
In den älteren Versionen war von rund 7.050 Quadratmetern die Rede.

Dazu schreibt die Verwaltung: „Die Vergrößerung des Plangebiets würde durch die komplette Aufnahme des Grundstücks Hofstraße 144 erfolgen, mit dem Ziel die bestehende Nutzung planungsrechtlich zu sichern und eine Angebotsplanung zu ermöglichen. Zudem sollte der westliche Bereich um die Fläche des geplanten Regenwasserversickerungsbeckens ergänzt werden…“

Das heißt: Es sollen offenbar noch mehr Flächen versiegelt als ohnehin schon vorgesehen.

 

Stadtverwaltung sieht kaum Probleme beim Umwelt- und Klimaschutz

Darüber hatten sich viele Bürger und insbesondere Umweltschützer beklagt. Die Verwaltung sieht aber keine großen Probleme.

In einer Stellungnahme gegenüber Bedenken des BUND heißt es beispielsweise: „Im Bebauungsplan wurden u.a. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Durchgrünung des Quartiers getroffen. Dabei wurden auch klimaresiliente Pflanzarten berücksichtigt und verbindlich festgesetzt. Die Versiegelungsrate der Baugrundstücke wurde auf eine Grundflächenzahl von maximal 0,6 begrenzt.“

Außerdem verweist das Fachamt auf eine „ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser“, das „nicht dem Regenwasserkanal zugeführt“ wird, sowie auf die im vergangenen Jahr eingeweihte Obststreuwiese. „Zudem sind im Rahmen des Planverfahrens grünordnerische Maßnahmen vorgesehen, die dazu beitragen, die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima abzumildern.“

 

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Und auch die Sorgen über mangelnde Parkplatzangebote teilt die Verwaltung nicht: „Es ist allgemein bekannt und in der Fachliteratur belegt, dass der Pkw-Besatz [im öffentlich geförderten Wohnraum] insgesamt geringer ausfällt als in klassischen Einfamilienhausgebieten. Für die geplanten Einfamilienhäuser richtet sich der Stellplatzbedarf gemäß der Stellplatzsatzung Hilden anteilig nach der projektierten Brutto-Geschossfläche (BGF). Die Planung berücksichtigt bereits in Teilen bis zu drei Stellplätze je Einfamilienhaus.“

 

Im übrigen haben andere behördliche Institutionen wie der Bergisch-Rheinische Wasserverband oder die Untere Wasserbehörde keine besonderen Bedenken geäußert.

 

Nun also muss die Politik die neue Version bewerten. Die Diskussion könnte weiter gehen. Am 15. April 2026 soll der Stadtrat ebenfalls die erweiterte Vorlage beraten.

 

Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de

 

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