Bebauung Poststraße: Mehrfamilienhaus und zehn Reihenhäuser geplant

Öffentliche Auslegung im Rathaus – Besondere Regelungen für Parkplätze und Bäume

Der Stadtrat hat am 25. September 2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans für die Grundstücke Poststraße 35 und 37 (Nr. 10C – Teil 1) beschlossen. Der Entwurf, einschließlich Begründung und inklusive der Fachgutachten und eingegangener Stellungnahmen, liegt nun vom 28. Oktober bis einschließlich 29. November 2024 im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden im Verwaltungsgebäude Am Rathaus 1, Zimmer 440, zur Einsicht aus.

Was ist geplant?

Die Bau- und Projektentwicklungsgesellschaft Jakob Durst GmbH & Co. aus Mönchengladbach plant ein öffentlich gefördertes Mehrfamilienhaus in einem drei- bis vier-geschossigen Gebäude. Im Blockinnenbereich sind zwei Zeilen mit insgesamt zehn zweigeschossigen Einfamilien-Reihenhäusern vorgesehen.

 

Ein Knackpunkt bei solchen Planungen ist immer die Frage nach Parkplätzen und dem Erhalt von Bäumen.

 

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Auch dazu äußert sich die Verwaltung in ihrer Abstimmungsvorlage: „Da der Parkdruck in Hilden sehr hoch ist, wurde darauf geachtet, dass keine Stellplätze an der Poststraße verloren gehen. Es muss ein Stellplatz verlegt werden, der im Bereich neben der Zufahrt zur Tiefgarage nachgewiesen wird. Die Zufahrten sind so gelegt, dass die vor dem Grundstück stehenden drei Linden im Straßenraum dauerhaft erhalten werden können. Bei Realisation der Planung müssen im Plangebiet zehn Bäume in der festgesetzten Mindestqualität neu gepflanzt werden.“

 

Parkplätze für die Bewohnerinnen und Bewohner sollen in einer Tiefgarage entstehen: „Weitere Stellplätze und ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen sollen oberirdisch angelegt werden“, heißt es weiter. „Für fünf Stellplätze, die ehemals von der Nachbarschaft genutzt wurden, sollen fünf Ersatzstellplätze zur Miete angeboten werden. Dieses Angebot wird in einem städtebaulichen Vertrag rechtlich bindend vereinbart, der begleitend zum Satzungsbeschluss zwischen Stadt und Investor zu schließen ist.“

 

Zudem müsse je 30 Quadratmeter Wohnung in öffentlich geförderten Mehrfamilienhäusern ein Fahrradstellplatz nachgewiesen werden. In diesem Fall gehe es also um 39 Fahrradstellplätze, die ebenfalls in der Tiefgarage verplant werden. „Die pro Reihenhaus erforderlichen je drei Fahrradstellplätze sollen in Fahrradboxen auf dem jeweiligen Grundstück untergebracht werden“, erklärt die Verwaltung.“

 

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Akteneinsicht

Während der Dienststunden – montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr – sowie nach Terminvereinbarung können die Unterlagen begutachtet werden. Alle vorhandenen Informationen zu dem Verfahren stehen auch im Internet unter www.hilden.de/bplan10c_teil1 bereit

Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu dem Planentwurf vorgebracht werden:

  • persönlich im Rathaus schriftlich oder mündlich
  • oder per E-Mail an planung@hilden.de
  • oder per Brief an Stadt Hilden, Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden

Betreff: „Bebauungsplan Nr. 10C – Teil 1“.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Montage: anzeiger24.de / Momentmal/Pixabay 

 


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