
Der Hildener Stadtrat hat am 15. April 2026 den Weg für die nächsten Schritte bei den Bebauungsplänen 139A (Hofstraße 150) und 261 (Kirchhofstraße 61-73) frei gemacht.
Das bedeutet: Beide Projekte werden jetzt erneut öffentlich ausgelegt, die Verwaltung nimmt wieder Anregungen und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger entgegen.
Öffentliche Auslegung
Auslegungszeit: 29. April bis einschließlich 3. Juni 2026 im Planungs- und Vermessungsamt des Rathauses, 4. Etage, Zimmer 440.
Öffnungszeiten: montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Alle Unterlagen, einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten, sind aber auch bequem online unter www.hilden.de/bplan139A bzw. www.hilden.de/bplan261 abrufbar.
Anmerkungen können schriftlich oder mündlich, per E-Mail unter planung@hilden.de oder per Post (Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden) im Rahmen der Frist eingebracht werden.
Die Projekte
Wie berichtet, sollen auf dem Grundstück Hofstraße im Hildener Süden elf Gebäudeblöcke, ein Mix aus Mehrfamilienhäusern (Ein- bis Fünfzimmerwohnungen) und Doppelhausbebauung mit 37 öffentlich geförderten Wohneinheiten entstehen. Mit dem Ratsbeschluss wurde außerdem der Geltungsbereich auf das Grundstück Hofstraße 144 sowie eine Fläche im westlichen Bereich erweitert. Dort ist ein Regenwasserversickerungsbecken geplant.
Das Projekt ist allerdings in Teilen der Bevölkerung umstritten, weil eine der letzten vorhandenen Grünflächen überbaut und versiegelt wird. Zudem liegt das Plangebiet direkt neben einer Bahnstrecke.
Bauherr ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH). „Damit wird sichergestellt, dass öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, der dauerhaft im Bestand der WGH verbleibt“, erklärt das Rathaus dazu.
Auch an der Kirchhofstraße, zwischen Bahnunterführung und Friedhof, soll neuer Wohnraum entstehen. „Ziel ist es, dem hohen Bedarf an innenstadtnahem Wohnen gerecht zu werden und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die auch Aspekte wie klimagerechtes Bauen sowie die Schaffung eines Anteils an preisgedämpftem Wohnungsbau berücksichtigt“, heißt es dazu bei der Stadtverwaltung.
Zu Auswirkungen auf Umwelt und Umfeld gibt es unter anderem Unterlagen in den Bereichen:
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Fläche und Boden
- Landschaft und Ortsbild
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung.
Auch gutachterlich betrachtete Themen wie Artenschutz, Verkehr, Lärmschutz, Entwässerung, Boden und Grünflächen sind Teil der Auslegung.
Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
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