Wann können die Unterlagen beantragt werden?
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellt auch die Stadtverwaltung Hilden vor große logistische Herausforderungen. So müssen in relativ kurzer Zeit Briefwahlunterlagen vorbereitet werden.
Die Wahlbenachrichtigungen sollen schon in der zweiten Januarhälfte zugestellt werden. Das Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge endet jedoch erst am 30. Januar 2025. Alsbald beginnt der Druck der Stimmzettel, erklärt das Rathaus: „Nach den bisherigen Informationen ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel am Freitag, 7. Februar 2025, im Laufe des Tages, im Wahlamt eintreffen.“
Das bedeutet: „Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt noch etwas Geduld“, erklärt Rainer Augsburg, Leiter des Amtes für Bürgerservice. „Die postalische Zustellung von beantragten Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 10. Februar 2025 möglich.“
Doch aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl von Anträgen sei nicht damit zu rechnen, dass alle beantragten Briefwahlunterlagen auch direkt am 10. oder 11. Februar 2025 zur Post gehen.
Alternativ: Persönlich im Rathaus wählen
Augsburg empfiehlt daher alternativ, die Briefwahl persönlich im Rathaus vorzunehmen: „So kann die Postlaufzeit vermieden werden, und es ist sichergestellt, dass die Stimme rechtzeitig eingeht. Wer nicht vor Ort wählen möchte, kann den roten Wahlbrief auch bis zum Wahltag um 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.“
Das Wahlamt ist voraussichtlich ab Samstag, 8. Februar 2025,
- montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr
- donnerstags von 8 bis 18 Uhr
- freitags von 8 bis 12 Uhr, abweichend am Freitag, 21. Februar 2025, bis 15 Uhr
- samstags von 9 bis 13 Uhr, jedoch nicht mehr am 22. Februar 2025
geöffnet.
Alle Informationen gibt es unter www.hilden.de/bundestagswahl
Quelle: Stadt Hilden
Foto: planet_fox/Pixabay
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