Cannabis-Legalisierung: CDU Hilden fordert komplette Verbotszone im Zentrum

Prüfantrag an die Verwaltung – Was wird der Stadtrat entscheiden?

Trotz massiver Kritik von Ärzteverbänden oder Polizeivertretungen – ab dem 1. April 2024 soll die Cannabis-Legalisierung in Deutschland (unter bestimmten Voraussetzungen) in Kraft treten (der Bundesrat kann ggf. noch einige Änderungen beschließen). Mehr Details gibt es hier…

 

Wie soll eine Kommune jetzt mit dem Regel-Wirrwarr umgehen? In Hilden prescht die CDU-Ratsfraktion schonmal vor und stellt einen Antrag: „Die Stadtverwaltung möge prüfen, ob die Zeiten von 7 bis 20 Uhr auf der Mittelstraße als Cannabis-Verbotszone erweitert werden können.“ 

Angebotsbanner-IKEA

Das Gesetz untersagt zwar den Cannabis-Konsum u.a. in der Nähe von Personen unter 18 Jahren, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

 

Da aber die Hildener Fußgängerzone ein Treffpunkt vieler Jugendlicher ist, solle die Verbotszeit „mindestens während die Ladenöffnungszeiten“ oder rund um die Uhr gelten. Außerdem „besorgt uns der Umstand, dass hinterlassene Konsumreste am nächsten Tag durch Kinder oder Jugendliche wiedergefunden werden könnten“, schreiben die CDU-Ratsmitglieder.

 

Nun also ist die Politik gefordert: Werden die anderen Fraktionen den Prüfantrag auch „eintüten“?

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de / Kinodel/Pixabay

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.