Ab heute gilt in NRW eine nächste neue Corona-Schutzverordnung
Noch vor einigen Wochen haben viele von uns das Ziel „Inzidenz unter 35“ für kaum erreichbar gehalten. Insbesondere im Kreis Mettmann, wo der Wert in der ersten Mai-Hälfte noch bei über 200 lag.
Inzwischen sind wir in den zehn Kreisstädten auf einem erfeulichen Tiefpunkt von 12,8 angelangt.
Ein Grund zur Freude, aber keiner für Übermut, warnen jetzt wieder die üblichen Mahner. Denn die so genannte Delta-Variante, die derzeit in Großbritannien grassiert, könnte bei unvorsichtigem Verhalten wieder zu einem Rückschritt führen.
Dennoch: Wir freuen uns über weitere Freiheiten, vor allem darüber:
Die Lage im Kreis Mettmann
Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind im Kreis Mettmann am Montag, 21. Juni, kreisweit 165 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst. Am Freitag waren es noch 186 Betroffene.
Details zeigt dieses Schaubild auf:
Zum Glück werden seit mehreren Tagen keine weiteren Todesfälle gemeldet. Verstorbene zählt der Kreis bislang insgesamt 759.
Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.
Keine Maskenpflicht im Freien mehr
Ab dem heutigen 21. Juni 2021 gilt die Grundregel: „Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Eine Maske ist jedoch immer noch verpflichtend,
- grundsätzlich in Innenbereichen und geschlossenen Räumen
- in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.)
Das bedeutet u.a., dass auch nach dem 20. Juni auf den Wochenmärkten in Langenfeld, Haan und Hilden eine Schutzmaske geboten ist, wenn sich Warteschlangen u.ä. bilden. - bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
- an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben
Weiterhin teilt das Land NRW mit:
In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Darüber hinaus ergeben sich für die Inzidenzstufe 1 die folgenden Erleichterungen:
- Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
- Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
- Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
- Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.
Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.
Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!
Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr
anzeiger24.de Newsletter bestellen
Lockerungen in Schulen
Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung hat versprochen, Infektionsschutzmaßnahmen zurückzunehmen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Mit zwei verpflichtenden Corona-Tests pro Woche, strengen Vorgaben für die Hygiene und der weiter fortschreitenden Impfung von Lehrerinnen und Lehrern gehören unsere Schulen zu den am besten geschützten Orten. Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen und der geringen Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist die Aufhebung der Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände verantwortungsvoll und angemessen.“
Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.
Bericht: Achim Kaemmerer
Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!
……
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.