Seit Wochen wird in der Politik und in der Öffentlichkeit diskutiert, welchen Aussagewert der Inzidenzwert als wesentlicher Gradmesser für die Corona-Lage noch hat. Auch wir haben diese Frage des öfteren gestellt. Aber von offizieller Seite konnte darauf bislang keine verbindliche Antwort geben.
Denn wir haben durch die Impfungen ein etwas anderes Infektionsgeschehen und vor allem – vorerst – keine Notsituationen auf den Intensivstationen.
Trotz alledem: Nach wie vor blicken die Behörden, Medien und die Bevölkerung täglich gebannt auf den Inzidenzwert. Und der ist im Kreis Mettmann am heutigen Mittwoch, 28. Juli, erneut angestiegen – auf 25,5.
➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…
Woran liegt das?
In manchen Medien wird behauptet, dass sich die Euphorie der Fußball-EM inzwischen bemerkbar macht.
Vornehmlich werden aber die Urlaubs-Rückkehrer verantwortlich gemacht, die nach der Ankunft am Flughafen ein positives Testergebnis haben.
Daher plant die Bundesregierung nun eine Testpflicht-Verordnung für alle Einreisenden aus dem Ausland. Also nicht nur die Rückkehrer aus den „Hochinzidenzgebieten“. Die Regelung soll ab dem 1. August auch für alle Personen gelten, die mit der Bahn oder mit dem Auto verreist sind. Offiziell beschlossen ist es aber noch nicht.
Wenn es soweit ist, werden wir berichten…
Nach dem derzeitigen Stand sind nachweislich Geimpfte und Genesene anders als bisher von der Quarantäne befreit, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet in Deutschland ankommen. Ansonsten gelten die bisherigen Test- und Quarantäneregeln im Wesentlichen vorerst bis zum 10. September 2021.
Die Lage im Kreis Mettmann
Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind am Mittwoch kreisweit 179 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst, teilt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report mit.
Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:
„Da die Kassenärztliche Vereinigung gestern keine Impfzahlen veröffentlicht hat, wurden heute nur die Zahlen aus dem Impfzentrum hinzuaddiert“, ergänzt der Bericht. „Demnach sind im Kreis Mettmann bislang insgesamt 283.088 Personen mindestens einmal und davon 232.260 vollständig geimpft.“
764 Menschen sind laut Kreis Kreis Mettmann bislang verstorben.
Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.
Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.de, deinhaan.de, deinlangenfeld.de und deinmonheim.de.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Pete Lintforth/Pixabay
Derzeit gilt Landesinzidenzstufe 1
Dies sorgt vereinzelt wieder für eine etwas strengere Handhabung der Regelungen, u.a. diese:
Generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Quellen: Kreis Mettmann/Land NRW
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