Der nächste Öffnungsschritt in NRW
Mit dem heutigen Freitag, 4. März 2022, entschärft das Land NRW seine Coronaschutzverordnung
Auch nicht immunisierte Menschen erhalten (mit Testpflicht) wieder Zugang zu bestimmten Bereichen. Geimpfte oder genesene Menschen können wieder tanzen gehen.
Die wesentliche Änderungen in Kürze:
3G (vollständig/geimpft/genesen/negativ getestet)
- gastronomische Angebote
- Nicht immunisierte Hotelgästen müssen alle vier Tage einen weiteren Test vorlegen
- touristische und Freizeit-Angebote
- kulturelle Angebote
- sportliche Nutzungen, auch Fitnessstudios
- Veranstaltungen (Firmenevents, Kindergeburtstage usw.)
- Messen, Tagungen und Kongresse auch für Privatbesucher.
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➤ Restaurants und Kneipen in Hilden, Langenfeld, Haan und Monheim
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2G+ (geimpft/genesen und zusätzlich negativ getestet, max. 24 Stunden)
- Clubs und Diskotheken
- private Feiern und Partys mit Tanz
Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche
Die Zugangsbeschränkungen 2G+ und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ihnen ist eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflicht möglich.
Testpflicht
- Antigen-Schnelltests von zugelassenen Testzentren besitzen eine Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Tests von 48 Stunden.
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen (nicht älter als sechs Wochen) und nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, gelten mit einem Test als 2Gplus.
- Testungen auch „vor Ort“ unter Aufsicht möglich
Maskenpflicht und Abstand
Körpernahe Dienstleistungen sowie Friseurleistungen
3G für Kunden, Medizinische Maskenpflicht im Innenraum, nicht Immunisierte müssen eine FFP2-Masken tragen, Sicherstellung der 1,5 Meter-Abstände
Handel
Medizinische Maskenpflicht im Innenraum, FFP2-Masken werden empfohlen
Sicherstellung der 1,5 m Abstände der Kunden
Körperferne Dienstleistungen
Medizinische Maskenpflicht im Innenraum. Die Maske kann bei Verkaufs- und Beratungsgesprächen abgelegt werden, wenn alle beteiligten Personen immunisiert oder getestet sind und einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Sicherstellung der 1,5 m Abstände der Kunden
Gastronomie
Medizinische Maskenpflicht besteht in der Innengastronomie bis zum Sitzplatz, dort kann die Maske vom Gast abgelegt werden.
Innenräume sollten zu lüften sein oder an die Raumgröße angepasste Luftfilteranlagen eingesetzt werden.
Einen Mindestabstand zwischen Tischen gibt es NICHT.
Die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist ohne Personenbegrenzung möglich.
Private Veranstaltungen in der Gastronomie
2G+ bei privaten Veranstaltungen, Partys und Tanzveranstaltungen, einschließlich privater Feiern mit Tanz, dabei besteht keine Maskenpflicht.
Fitnessstudios
Medizinische Maskenpflicht im Innenraum
Ab dem 20. März sollen nahezu alle Corona-Schutzbeschränkungen entfallen. Einige so genannte „Basis-Schutz-Maßnahmen“ wie Maskenpflicht sollen aber weiterhin gelten. Eine entsprechende Verordnung wird noch erarbeitet.
Quelle: Wirtschaftsförderung Langenfeld
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!
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