
Eine dauerhafte schwarz-rot-goldene Beflaggung an allen öffentlichen Gebäuden in Hilden – das wünscht sich die AfD-Fraktion im Stadtrat. Einen entsprechenden Antrag (inklusive Aufstellung eines Kurzberichts über „den aktuellen Zustand“, „Instandsetzungen“, „Neuanschaffung“ und „voraussichtliche Kosten“ durch die Verwaltung) lehnten aber alle anderen Fraktionen in der Sitzung am 4. Februar 2026 geschlossen ab.
Was wollte die AfD erreichen?
Im Antragstext heißt es: „Die Bundesflagge steht für die tragenden Prinzipien unserer freiheitlichen Demokratie. Schwarz-Rot-Gold symbolisiert gesellschaftlichen Zusammenhalt, Verantwortung und die demokratische Stabilität unseres Landes. Eine dauerhafte Beflaggung der öffentlichen Gebäude der Stadt Hilden stärkt das Bewusstsein für unseren Staat, setzt ein sichtbares Zeichen demokratischer Identität, unterstreicht den repräsentativen Charakter öffentlicher Einrichtungen, bietet Orientierung und fördert Integration in einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Verunsicherung.“
In der Debatte ergänzte AfD-Ratsherr Dietmar Vocke: Migranten, die sich in Deutschland integrieren wollen, hätten „Schwierigkeiten mit Deutschen, die ihre eigene Identifikation ablehnen“. In anderen Ländern wie Frankreich sei es selbstverständlich, dass die Nationalflagge sichtbar gezeigt wird.
Mit dieser Argumentation steht die AfD allerdings alleine da. Denn ganz offensichtlich glaubten die anderen Fraktionen nicht daran, dass es lediglich um ein „demokratisches Zeichen“ und „Integrations-Förderung“ geht.
Beflaggungsverordnung: Nur zu besonderen Anlässen
Die Hildener Stadtverwaltung beruft sich auf die Beflaggungsverordnung und Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums. Demnach sei eine Beflaggung der Deutschlandfahne nur an „bestimmten regelmäßigen und besonderen Beflaggungstagen oder nach gesonderter Anordnung des Innenministeriums“ geboten. Die Gemeinden könnten aber auch eigenständig entscheiden, wenn eine „örtliche Veranlassung“ vorliegt oder eine Beflaggung „wünschenswert erscheint“. Das praktiziert die Stadt Hilden bei besonderen Anlässen. Aber: „Eine pauschale Anordnung zur dauerhaften Beflaggung aller kommunalen Gebäude ist in der genannten Rechtslage nicht vorgesehen und würde zudem zusätzlichen sachlichen und organisatorischen Mehraufwand verursachen.“
Das sahen die meisten Ratsvertreter ebenso. Zum Beispiel Rudolf Joseph (FDP): „Ich bin zwar ein Patriot, aber das ist too much.“ Man sollte die deutsche Fahne nur „an besonderen Tagen“ hissen.
Für Dominik Stöter (SPD) ist der AfD-Antrag „reine Symbolpolitik“. Laut Lisa Didschuneit (Grüne) gäbe es andere Themen, an denen eine Fahne sinnvoller sei, zum Beispiel zum Gedenktag „Gewalt gegen Frauen“.
Bericht: KA
Fotomontage: Archiv anzeiger24.de / Pixabay
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