
Die einen belächeln sie, andere sehen sie als willkommenes alternatives Fortbewegungsmittel im Stadtverkehr: Seit Anfang 2024 bietet der Kreis Mettmann eine finanzielle Förderung zur Anschaffung eines elektrischen Lastenfahrrades für Privatpersonen. Rund 100 Anträge wurden seither bewilligt. Wer jetzt noch mit einem solchen Gefährt liebäugelt, sollte sich beeilen: Ende 2025 läuft das Förderprogramm aus.
Im Topf sind noch einige Fördermittel abrufbar, sodass noch Anträge gestellt werden können, erklärt die Kreisverwaltung daher. Der Zuschlag erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.
Was gilt es zu beachten?
Das Förderprogramm soll die „nachhaltige Mobilität“ im Kreis stärken und soll dazu beitragen, klimaschädliche Emissionen des Individualverkehrs zu senken, so die Idee.
Pro Haushalt wird der Kauf eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.000 Euro pro Fahrrad) gefördert. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.
Es werden ausschließlich serienmäßig hergestellte E-Lastenfahrräder mit standardisierten Sonderaufbauten zum Transport finanziell bezuschusst, die eine Zuladung von mindestens 50 Kilogramm aufweisen oder eine Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm transportieren können.
Neben dem Kauf wird auch das Leasing eines E-Lastenrades mit vertraglich vereinbarter Eigentumsübertragung begünstigt. Der Kauf von gebrauchten Bikes und E-Lastenfahrräder, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides angeschafft wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wo kann man die Förderung beantragen?
Den Förderantrag gibt es online auf der Webseite des Kreises Mettmann. Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag einzureichen. Nach Erhalt des Förderbescheids können der Kaufvertrag abgeschlossen und die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Die detaillierten Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie auf der Internetseite des Kreises zu entnehmen. Dort findet sich auch eine Liste mit allen lokalen Fahrradhändlern im Kreis Mettmann, die entsprechende E-Lastenfahrräder führen.
Quelle: Kreis Mettmann
bearb. KA
Foto: anzeiger24.de
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