
Mehrere abgestellte E-Scooter an der Hochdahler Straße haben die Stadt Hilden auf den Plan gerufen. Die Fahrzeuge hatten sich etwa in Höhe der Hausnummer 315 am Rand des Nutzungsgebietes angesammelt. Nach einer Presseanfrage von anzeiger24.de kontaktierte das Ordnungsamt die Anbieter und forderte sie auf, die Roller zu entfernen.
Abstellen grundsätzlich erlaubt
Nach Angaben der Stadt gelten für E-Scooter grundsätzlich dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder. Die Fahrzeuge dürfen daher auch auf einem Grünstreifen oder neben einem Radweg abgestellt werden, solange sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.
Anders sieht es aus, wenn ein Roller beispielsweise einen Geh- oder Radweg vollständig blockiert. In diesem Fall kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Ob das Ordnungsamt einschreitet, müsse allerdings immer anhand der konkreten Situation geprüft werden.
Tarifgrenze könnte Ursache sein
Die auffällige Ansammlung an der Hochdahler Straße könnte nach Einschätzung der Stadt mit den Geschäftsgebieten der Verleihfirmen zusammenhängen. Die Anbieter legen in ihren Apps bestimmte Tarifgebiete fest, innerhalb derer die Mietfahrzeuge genutzt und regulär zurückgegeben werden können. Wer mit einem Roller das jeweilige Gebiet verlässt, kann die Fahrt außerhalb dieser Grenze häufig nur gegen eine zusätzliche Aufwandspauschale beenden. Deshalb würden Nutzer ihre Fahrzeuge oftmals unmittelbar am Rand des Tarifgebietes abstellen. Dies könnte erklären, warum sich an der betreffenden Stelle so viele E-Scooter sammeln.

Ordnungsamt kann Roller versetzen
Werden behindernd abgestellte Roller dem Ordnungsamt gemeldet oder von Mitarbeitern entdeckt, kann die Stadt nach eigenen Angaben auf zwei Wegen reagieren: Entweder versetzen Beschäftigte des Ordnungsamtes die Fahrzeuge selbst, oder der jeweilige Anbieter wird per E-Mail aufgefordert, die Behinderung kurzfristig zu beseitigen. Im konkreten Fall an der Hochdahler Straße hat das Ordnungsamt die betroffenen Anbieter kontaktiert und die Entfernung der Roller verlangt, was dann auch kurzfristig erfolgt ist.
Warum Bußgelder häufig scheitern
Ein Bußgeld kann nach Angaben der Stadt nur verhängt werden, wenn der verantwortliche Fahrer ermittelt wird. Das ist offenbar nicht bei jeder Buchungsart möglich. Die Stadt prüft deshalb jeden Fall einzeln. Kann der Nutzer nicht festgestellt werden, kommt unter Umständen zumindest ein Kostenbescheid gegen den Anbieter infrage. Eine automatische Bestrafung der Verleihfirma für jeden falsch abgestellten E-Scooter ist dagegen nicht vorgesehen. Damit bleibt die Durchsetzung der Regeln in vielen Fällen ohne Folgen, insbesondere dann, wenn sich der letzte Nutzer nicht zweifelsfrei ermitteln lässt.
Quelle: Stadt Hilden
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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