E-Scooter: Wann droht ein Bußgeld?

Bei der Nutzung der Kleinstfahrzeuge ist einiges zu beachten

E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch worauf muss man bei der Nutzung dieses „Elektro-Kleinstfahrzeuges“ achten? Welche Regelungen gelten? Was ist erlaubt – und was nicht? Die Kreispolizeibehörde Mettmann hat die wichtigsten Infos rund um die Nutzung von E-Scootern zusammengestellt.

 

 E-Scooter: Wo darf man fahren?

Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen Radverkehrsflächen benutzen. Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Fehlt ein solches Schild, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt! Wer mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone kommen möchten, muss  absteigen und schieben. Ansonsten droht ein Bußgeld.

  

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Keine Führerscheinpflicht

Es besteht keine Führerscheinpflicht und es gibt auch keine Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung. Jede/r darf einen E-Scooter fahren, sofern er oder sie das Mindestalter von 14 Jahren erreicht hat. Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge sogar eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt worden.

 

E-Scooter: Promillegrenze

Nach der „feucht-fröhlichen“ Party das Auto stehen lassen und stattdessen mit dem E-Scooter nach Hause fahren? Keine gute Idee: Denn auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich sogar schon ab 0,3 Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung dieser Regeln drohen Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

  

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Verboten: Mitnehmen von Personen

Die Mitnahme von anderen Personen auf dem E-Scooter ist verboten. Das Bußgeld bei Zuwiderhandlung beträgt hier 10 Euro. Ebenso verboten ist es, Gegenstände wie zum Beispiel Pakete oder Einkaufskörbe, auf dem Trittbrett zu transportieren. Darüber hinaus gelten für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern die gleichen allgemeinen straßenrechtlichen Vorschriften, wie für alle anderen – insbesondere das Gebot der ständigen Rücksichtnahme. Nebeneinander fahren wird mit 15 Euro geahndet, freihändig fahren mit 10 Euro. E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren können, sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Ebenso wenig dürfen im öffentlichen Straßenverkehr so genannte „Hoverboards“ oder „Monowheels“ genutzt werden. Beim Überholen von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern gilt wie für Radlerinnen und Radler: Der Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerorts ist zu beachten.

 

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Wildes behinderndes Abstellen: Bußgeld

E-Scooter landen nach Benutzung nicht selten wild umherliegend oder herumstehend mitten auf Geh- und Radwegen, so dass sie unter Umständen andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Ein gefährliches Hindernis können sie etwa für sehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen darstellen. Kreispolizei-Sprecherin Diane Dulischewski erklärt hierzu auf Nachfrage von anzeiger24: „Für Elektroroller gelten dieselben Parkvorschriften wie für Fahrräder und für Räder gibt es keine Parkverbote.“ Es drohe allerdings ein Bußgeld nach Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, wenn man jemanden durch das unachtsame Abstellen eines E-Scooters nachweislich behindert. Dann sind 20 Euro fällig.“ Aber die Beweislage ist hier mehr als schwierig. Zur Bußgeld-Info bei Verstößen mit E-Scootern geht es hier.

Bericht: Marjana Kriznik&; Quelle: Kreispolizei Mettmann

Foto: Kreispolizei Mettmann/Marjana Kriznik/anzeiger24; Collage: Marjana Kriznik

 


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