Einigung beim Heizungsgesetz: Wann wird es in Hilden Fernwärme geben?

Was planen die Stadtwerke? Welche Alternativen gibt es überhaupt zu Öl- und Gasheizungen?

Der Zoff in der Ampelkoalition um das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG, im Volksmund „Heizungsgesetz“) ist halbwegs abgeräumt. Die drei Fraktionen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt; noch vor der Sommerpause soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

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Dabei ist ein besonderer Punkt entscheidend: „Es wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

 

FDP-Fraktionschef Christian Dürr formuliert es so: „Erst wenn klar ist, was in der Kommune möglich ist, werden Vorgaben für neue Heizungen greifen. Bevor die Städte und Kommunen keine solche Planung erarbeitet haben, wird kein Besitzer einer Bestandsimmobilie zu irgendetwas verpflichtet. Eingriffe in bestehendes Eigentum konnten wir so verhindern. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden.“

 

Heißt u.a.: Die Kommunen sollen bis 2028 feststellen, welche potentiellen Wärmequellen es gibt – etwa Fernwärmenetze oder Heißwasserquellen – bzw. die Infrastruktur dafür schaffen.

Auf dieser Grundlage sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden entscheiden können, welche Technik sie bei der Erneuerung ihrer Heizungsanlage einsetzen wollen.

Auf die Städte kommt also nun eine gewaltige Aufgabe zu – auch in Hilden?

Wir haben nachgefragt…

 

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Stadt und Stadtwerke arbeiten an kommunaler Wärmeplanung

Gibt es denn in Hilden überhaupt Fern- und/oder Nahwärmenetze oder Heißwasserquellen?

Nein, teilen uns die Stadtwerke mit. Stadt und Stadtwerke Hilden arbeiten derzeit „eng zusammen“ an einer kommunalen Wärmeplanung: Voraussichtlich Ende 2024 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.

 

Der Streit hat viele Menschen verunsichert: Welche Möglichkeiten haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden überhaupt, um sich eine „klimafreundliche“ Heizung anzuschaffen?

Die Stadtwerke Hilden verweisen da auf die Webseite der Bundesregierung.

„Das Gesetz ist pragmatisch und bewusst technologieneutral ausgestaltet: Eigentümer können individuelle Lösungen umsetzen. Sie können den Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen“, erklärt uns der lokale Energieversorger. „Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent Erneuerbares Heizen.“

 

Diese wären:

  • Anschluss an ein Wärmenetz, sofern vorhanden
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie.
  • „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen:

  • Biomasseheizung
  • Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

Also: Wer jetzt mit einer Umrüstung seiner Heizung liebäugelt, sollte sich von Experten auf dieser Grundlage beraten lassen. Wobei das natürlich problematisch sein kann, wenn noch nicht feststeht, ob es Fernwärme geben wird oder nicht. Eine gewisse Unsicherheit bleibt also…

 

Und nach wie ist es schwierig, einen geeigneten und freien Handwerksbetrieb zu finden. Das ist eine andere Diskussion

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Collage: Archiv anzeiger24.de / Pixabay

 


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