Händler berichten von genervten Kunden
Es war ja voraus zu sehen: Die 2G-Regel im Einzelhandel (nur noch nachweislich geimpfte oder genesene Menschen dürfen in Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs einkaufen) hat vielleicht etwas mehr Sicherheit vor dem Corona-Virus geschaffen – aber eben auch viel Verunsicherung bei Kundschaft und Händlern.
Seit Samstag, 4. Dezember, gilt die Einschränkung auch in NRW. Das Personal muss von den Einlass begehrenden den Impf- und Personalausweis kontrollieren.
Wie hat das funktioniert?
„Zu umständlich, macht keinen Spaß“
Anfangs war es schon etwas umständlich, berichtet der Betreiber eines Modegeschäfts in Hilden. Viele Kundinnen zücken ihr Smartphone, müssen aber dann in ihrer Handtasche nach ihrem Ausweis kramen. Das kostet natürlich Zeit und teilweise Nerven – besonders, wenn sich dabei eine Schlange bildet.
Eine Kundin scherzt: „Am besten führen wir wieder die Brustbeutel ein.“ Eine andere nimmt das alles aber nicht so leicht: „Das macht doch keinen Spaß mehr.“ Der Inhaber ergänzt: „Viele Kundinnen drehen sich dann auch ganz schnell wieder um, weil es ihnen ‚zu umständlich‘ ist.“
Außerdem muss immer jemand an der Ladentür bereit stehen. Und es kann immer passieren, dass Polizei oder Ordnungsamt für einen Check ins Geschäft reinkommen.
Das alles hat die Shopping-Lust wohl sehr gedämpft, stellt der Inhaber fest: „Wir hatten am Samstag kaum Umsatz gemacht.“ Auf der anderen Seite fragt er sich aber: „Wieso dürfen eigentlich Buchläden öffnen [laut Coronaschutzverordnung NRW gilt 2G nicht für Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel]?“ Dort strömen die Kunden (auch nicht geimpfte) rein, während viele um sein Geschäft einen Bogen machen.
Einen Sonderfall stellt „Die Traube“ dar. Es ist einerseits ein „Lebensmittelgeschäft“ für Gewürze, Schokolade, Brotaufstrich, Feinkost, Wein etc. Das heißt: Es gilt nicht 2G, sondern 3G; die Kundinnen und Kunden müssen nicht geimpft oder genesen sein.
Andererseits ist „Die Traube“ ein Gastrobetrieb, wo man sich – sowohl draußen als auch drinnen – hinsetzen und eine Wein genießen kann. Dann muss der Impf- oder Genesenen-Status (also 2G) überprüft werden.
Doch wer auch immer nun den Weg hierher findet: Es sind einfach zu wenige. „Wir haben ein Déjà-vu“, sagt Inhaberin Kornelia Glowka. Denn diese Situation hatte sie bereits im Winter 2020/2021. „Außerdem haben viele Kunden ihre Wein-Tastings abgesagt.“
Doch wie soll das nun weiter gehen?
Ein Hildener Juwelier hatte bis zum vergangenen Wochenende reichlich zu tun. Nun ist es „ruhig“ geworden. Es war ja bekannt, dass 2G im Einzelhandel kommen wird. Könnte es also sein, dass sich viele (nicht geimpfte) Menschen vorher noch einmal „eingedeckt“ haben, bevor die Regel greift? Darüber will der Geschäftsbetreiber nicht spekulieren. Er fürchtet aber nun ein schlechteres Weihnachtsgeschäft.
Und vielleicht sogar eine erneute Schließung? Das wäre dann wirklich fatal. „Dann wird es für viele Händler brenzlig“, meint der Juwelier.
Ein kleiner hilfreicher Lösungsansatz ist aber in Sicht: ➤ In dieser Woche soll eine „2G Bändchen-Lösung“ eingeführt werden, d.h.: Im ersten Geschäft können sich geimpfte und genesene Kunden ein „Bändchen“ ausgeben lassen, mit dem ihnen dann auch in anderen Geschäften Einlass gewährt wird. So müssens sie nicht andauernd ihren Impf- und Personalausweis hervorholen. Das könnte zumindest den Andrang etwas entzerren.
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Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: WiR_Pixs/Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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