Entscheidung gefallen: Wer leitet künftig den Abenteuerspielplatz?

Streit zwischen Stadt und Freizeitgemeinschaft beigelegt? Politik hat abgestimmt

Kann die Stadt Hilden den beliebten Abenteuerspielplatz im Norden besser und kostengünstiger betreiben als es die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte (ZFG) seit 1977 tut?

 

Um diese Frage streiten die beiden Parteien seit mehreren Monaten. Das bislang gute Verhältnis mit dem neuen Vorstand hat darunter gelitten; die Fronten haben sich verhärtet.
Hier noch einmal die ➤ Hintergründe

Am Ende entscheidet aber nicht die Stadtverwaltung, sondern die Politik. Und da gab es nun am Donnerstag, 12. Mai, eine wichtige Weichenstellung im Jugendhilfeausschuss.

Nach mehreren Verhandlungsrunden hat das Rathaus eine Beschlussvorlage mit vier Lösungsvorschlägen erarbeitet.

➤ Nachzulesen hier.

Die Varianten 2 bis 4 kamen aber weder für die FZG noch die Mitglieder des Ausschusses in Frage.

 

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Was hat der Ausschuss nun entschieden?

Also stimmte eine Mehrheit nun für die Variante 1, wobei es von der CDU und den Grünen einen Änderungsantrag gab.

 

Der Beschluss lautet nun:
„Auf Basis der Kalkulation (Planzahlen 2022) der Freizeitgemeinschaft gewährt die Stadt dem Träger für das Jahr 2022 einen einmaligen Zuschuss zur Betreibung des Abenteuerspielplatzes gemäß des abgestimmten Aufgaben- und Anforderungsprofils in Höhe von aufgerundet 288.300€.

Zusätzlich gewährt die Stadt dem Träger jährlich eine Ausfallbürgschaft in Form eines freiwilligen Zuschusses von 32.150€, welcher, bei Auszahlung der vom Träger in dieser Höhe beantragten Fördermittel, an die Stadt zurückgezahlt wird. Bereits ausgezahlte Zuschüsse aus dem ersten Halbjahr 2022 werden verrechnet.

Der Zuschuss ist zweckgebunden für den Betrieb des Abenteuerspielplatzes.

Dem Träger wird für den Neubau des Hühnergeheges ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6.000€ gewährt. Der Träger hat der Stadt die Verwendung der Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2022 nachzuweisen.“

 

Damit bleibt die FZG erst einmal der Betreiber der Einrichtung. Vorstandsmitglied Julia Kürten ergänzte in ihrem Wortbeitrag außerdem, dass eine zusätzliche Förderung in Höhe von 300.000€ von der „Aktion Mensch“ in Aussicht stehe. 

 

Ist damit alles geklärt?

Allerdings: Bei der Sitzung waren nicht alle Fraktionsmitglieder anwesend. Die SPD (zwei anwesende Mitglieder) enthielten sich der Stimme, Bodo Seume (stimmberechtigtes Mitglied von der FZG) durfte sich wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung beteiligen, und Sibylle Owsianowski von der AfD stimmte gegen die Beschlussvorlage,

 

Nun muss dieses politische Bekenntnis für die FZG bei der finalen Abstimmung im Stadtrat bestätigt werden. Wenn CDU und Grüne dort erneut geschlossen abstimmen, sollte auch dann die Mehrheit ausreichen.

Bericht: Achim Kaemmerer
Archiv-Foto: FZG / mohamed_hassan/Pixabay

 


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