Maßnahme gegen gefährliches Überholen von Radfahrern auf der Gerresheimer Straße
Radfahren auf und an den Hildener Hauptverkehrsstraßen kann manchmal brenzlig und gefährlich sein. Denn oft ist nicht genug Raum, wenn PKW, Busse oder LKW an den radelnden Verkehrsteilnehmern vorbeirauschen. Dabei sind die Regeln klar, sagt die Kreispolizeibehörde Mettmann: „Wer innerorts jemanden auf dem Rad überholt, muss einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Außerorts müssen sogar zwei Meter eingehalten werden.“ Das ist in Hilden aber nicht so einfach, wie wir bereits vor einigen Jahren schon einmal festgestellt haben. Dennoch oder gerade deswegen beteiligt sich nun die Kreispolizeibehörde Mettmann an einem landesweiten Pilotprojekt der Polizei NRW: An der viel befahrenen Gerresheimer Straße in Hilden wurden zweimal fünf weiße Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, mit deren Hilfe sich genau messen lässt, ob Auto- oder Lkw-Fahrerinnen und -fahrer beim Überholen von Radfahrenden den innerörtlichen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
Und genau das wird jetzt auch streng kontrolliert. Bei Verstoß kann ein Bußgeld drohen.
Was bedeuten die Striche nun?
Kurz hinter dem evangelischen Schulzentrum sind die auffälligen Markierungen jeweils im Fahrradschutzstreifen und auf der Straßenfahrbahn zu sehen: „Jeweils zwischen den beiden jeweils ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Strichen einer dieser Fünfergruppen befindet sich ein Abstand von exakt 1,50 Metern – also genau die Distanz, die Auto- oder Lkw-Fahrerinnen und -fahrer beim Überholen von Fahrradfahrerinnen oder Fahrradfahrern innerorts einhalten müssen“, erläutert die Kreispolizei.
Bei gezielten Verkehrskontrollen werde nun die Kreispolizeibehörde Mettmann mittels Fotokamera „beweissicher dokumentieren, ob sich Auto-, Lkw- oder Motorradfahrerinnen und -fahrer an den Mindestabstand halten“, heißt es weiter. Wer bei der Nichteinhaltung „erwischt“ wird, muss 30 Euro zahlen.
Bein einer ersten Kontrolle dieser Art am 5. Juli 2024 wurden bereits fünf Verstöße wegen zu geringen Abstands beim Überholen geahndet.
Für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist also Vorsicht geboten – nicht nur an dieser Stelle. Das ist nicht nur besser für den Geldbeutel, sondern auch für die Sicherheit im gesamten Straßenverkehr.
Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle/Fotos: Kreispolizei Mettmann
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