Geschubst, aber nicht gestürzt – trotzdem ein Fall von Verkehrsunfallflucht

Jugendlicher beinahe vom Rad gestoßen – Polizei: „Kein Kavaliersdelikt“

Ein 14-jähriger Jugendlicher aus Hilden wäre am Dienstagmorgen, 21. April 2026, knapp beim Radfahren verunglückt – durch die Fremdeinwirkung eines Unbekannten.

Was war geschehen?

 

Unbenannt-3-Bergstation

 

Der Junge war gegen 8 Uhr von der Mettmanner Straße aus über einen kleinen Gehweg am Ende eines Wendehammers auf die Mozartstraße gelangt.

In Höhe der Hausnummer 108 wurde er plötzlich von einem Fremden angesprochen. Dieser stieß ihn plötzlich gegen den linken Arm.
Nur mit viel Mühe konnte der Jugendliche verhindern, dass er von seinem Fahrrad stürzte. Dadurch blieb er unverletzt.

Der Mann entfernte sich vom Beinahe-Unfallort.

 

Der Teenager meldete den Vorfall bei der Polizei und konnte den Mann wie folgt beschreiben:

  • circa 65 Jahre alt
  • 1,70 bis 1,80 Meter groß
  • „normale Statur“
  • trug dunkelblaue Kleidung (vermutlich kariert)
  • hatte einen weißen Bart und weiße Haare.

Die Kreispolizei Mettmann stuft diesen Vorfall als Verkehrsunfallflucht ein und betont daher: „Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.“

Um Hinweise wird deshalb gebeten. Zeugen können sich bei der Wache in Hilden unter Telefon 02103 898-6410 jederzeit melden.

 

Quelle: Kreispolizei Mettmann
bearb: KA
Symbolfoto: anzeiger24.de

 

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