Grundabgabenbescheide: Änderungen bis 26. November melden

Stadt: Keine Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Grundabgabenbescheide 2022

Anfang 2022 verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die neuen Müllmarken sowie die rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben.

Wegen des Aufwandes werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen und Änderungen beim SEPA-Lastschriftmandat für das Jahr 2022 bis zum 26. November 2021 schriftlich mitzuteilen; entweder per Mail an steueramt@hilden.de, schriftlich an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax 02103/72-85620.

Die Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.

 

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Für den Versand der Bescheide benötigt das Amt für Finanzservice bei einem Wechsel der Hausverwaltung außerdem die neuen Kontaktdaten. Auch diese können formlos per Mail, Fax oder postalisch mitgeteilt werden.

 

Spätere Meldungen bedeuten Mehraufwand für die Stadt

„Dieses Jahr wird ab dem 1. Dezember 2021 auf Hochtouren daran gearbeitet, alle Bescheide für das Folgejahr zu erstellen“, erklärt stellvertretende Amtsleiterin Suanne Enke. „Die Versendung erfolgt, wie gewohnt, in der zweiten Januarwoche.“

 

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Spätere Meldungen kann die Stadt im Jahresbescheid nicht berücksichtigen, sondern erst im Nachhinein mit Mehraufwand in einem Änderungsbescheid verarbeiten.

Zudem ist bei der Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Biomülltonnen erforderlich, dass die Eigentümer oder deren Bevollmächtigte bereits zugesandte Müllmarken an das Amt für Finanzservice zurückgeben.

 

Das Amt für Finanzservice weist noch einmal darauf hin, dass der Deutsche Bundestag im Oktober die Reform der Grundsteuer beschlossen hat. Die Beschlussfassung durch den Bundesrat erfolgte im November 2019. Im Gesetz ist eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vorgesehen, daher hat die Grundsteuerreform noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2022.

 

Quelle: Stadt Hilden
Archivfoto: anzeiger24.de/Pixabay

 


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