
Wer sich in Langenfeld ehrenamtlich engagiert, könnte künftig auch bei der Nutzung der Stadtbibliothek finanziell entlastet werden. Nachdem der Kulturausschuss einer entsprechenden Änderung der Gebührensatzung bereits zugestimmt hat, soll nun der Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung an den Rat weitergeben. Die endgültige Entscheidung fällt anschließend der Rat der Stadt.
Konkret ist vorgesehen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte NRW künftig eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Jahresgebühr der Stadtbibliothek erhalten. Die Vergünstigung soll Teil der kürzlich beschlossenen Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Langenfeld werden.
Anerkennung für freiwilliges Engagement
Mit der geplanten Regelung möchte die Stadt das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger zusätzlich würdigen. Die Ehrenamtskarte NRW wird an Menschen vergeben, die sich überdurchschnittlich und langfristig unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen.
Für Erwachsene beträgt die reguläre Jahresgebühr der Stadtbibliothek derzeit 25 Euro. Mit der vorgesehenen Ermäßigung würden berechtigte Karteninhaber künftig nur noch 12,50 Euro zahlen. Für Kinder, Jugendliche sowie weitere bereits gebührenbefreite Personengruppen ergeben sich keine Änderungen.

Geringe Auswirkungen auf den Haushalt
Nach Einschätzung der Verwaltung bleiben die finanziellen Folgen für die Stadt überschaubar. Bei aktuell rund 6.000 gültigen Bibliotheksausweisen wird davon ausgegangen, dass lediglich ein bis zwei Prozent der Nutzer Anspruch auf die Vergünstigung haben werden. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen werden auf etwa 500 Euro im laufenden Jahr sowie rund 1.000 Euro pro Jahr in den Folgejahren geschätzt.
Beschlussfassung im Juni geplant
Der Kulturausschuss hat die Vorlage bereits mit großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Nun befasst sich am 9. Juni der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Thema. Sollte auch dort Zustimmung erfolgen, entscheidet der Rat der Stadt Langenfeld am 23. Juni abschließend über die Satzungsänderung. Geplant ist, dass die neue Regelung bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Für viele Ehrenamtliche wäre dies zwar nur ein kleiner finanzieller Vorteil – zugleich aber ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz in Vereinen, Organisationen und sozialen Einrichtungen.
Quelle: Stadt Hilden
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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