Hilden erhöht Vergnügungssteuer ab 2026

Rat beschließt höhere Abgaben für Spielhallen und Gaststätten

Der Rat der Stadt Hilden hat am 15. Dezember der 3. Nachtragssatzung zur Vergnügungssteuersatzung zugestimmt. Nach Vorberatung im Finanzausschuss werden damit die Steuersätze für Spiel- und Unterhaltungsgeräte zum 1. Januar 2026 angehoben. Die Stadt reagiert damit auf ihre angespannte Haushaltslage, verfolgt aber zugleich ordnungspolitische Ziele.

 

Deutliche Steuererhöhung um 15 Prozent
Kern des Beschlusses ist eine Erhöhung der Vergnügungssteuer. Für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit steigt der Steuersatz von 6,5 auf 7,5 Prozent des Spieleinsatzes, sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten.

Auch Geräte ohne Gewinnmöglichkeit werden teurer: In Spielhallen erhöht sich die Pauschale von 70 auf 80 Euro, in Gaststätten von 45 auf 55 Euro pro Gerät und Monat. Unverändert bleibt der Steuersatz von 1.200 Euro für besonders problematische Geräte mit gewalt- oder pornografischen Inhalten. Solche Geräte sind in Hilden aber gar nicht aufgestellt.

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Einnahmen fest eingeplant

Für den Haushalt ab 2026 rechnet die Stadt mit 1,7 Millionen Euro jährlich aus der Vergnügungssteuer. Laut Verwaltung hätte ein Verzicht auf die Erhöhung zu Mindereinnahmen von rund 230.000 Euro geführt, was u.a. auf die Schließung einer Spielhalle zurückzuführen ist.

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

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