Hilden sagt „Nein“ zur Arbeitspflicht für Flüchtlinge

Erste Städte melden gute Erfolge mit der Anwendung

Im vergangenen Jahr hatte sich der Saale-Orla-Kreis in Thüringen dazu entschieden, arbeitsfähige Geflüchtete verstärkt in gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten einzubinden. Dabei ist zu betonen, dass es sich hierbei nicht um eine verpflichtende Arbeitsaufnahme im Sinne einer „Zwangsarbeit“ handelt, denn eine solche ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr können Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II §16d) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG §5) zur Teilnahme an gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtend herangezogen werden.

Im Saale-Orla-Kreis wurden 100 Personen für diese Arbeit ausgewählt. Davon verweigerten 13 die Teilnahme, und sechs Personen verließen den Kreis. Bei denjenigen, die sich der Zuweisung widersetzten, wurden die Regelleistungen um bis zu 209 Euro gekürzt.

Der positiver Effekt der Maßnahme zeigt sich darin, dass von den ursprünglich 100 Teilnehmenden inzwischen 30 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Dieser Erfolg hat das Interesse weiterer Kommunen geweckt. In diesem Zusammenhang haben wir eine Anfrage an die Stadt Hilden gestellt.

 

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Hilden setzt auf Freiwilligkeit statt auf Arbeitspflicht

In Hilden, so teilt die Stadtverwaltung mit, wurde die Frage der Arbeitspflicht wiederholt beraten und geprüft. Dazu erklärt Anja Voss, Leiterin des Amtes für Jugend, Soziale Dienste und Integration:

„Als Stadt ist es uns wichtig, die individuellen Fähigkeiten und Interessen jeder einzelnen Person in den Vordergrund zu stellen. Wer Freude an einer Tätigkeit hat, arbeitet nicht nur effizienter, sondern bleibt auch langfristig engagiert. Diese Haltung fördert nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern auch die gesellschaftliche Integration und den gesellschaftlichen Nutzen. Unsere Fachstelle Integration verfolgt diesen Ansatz, indem sie Geflüchtete in freiwillige Tätigkeiten vermittelt, die ihren Stärken und Interessen entsprechen.“

 

Heißt: Hilden hält nichts von einer Arbeitspflicht.

 

Würde die Stadt bei Einführung einer Arbeitspflicht Geld sparen?

Hierzu erklärt die Stadt:

„Bei zehn Arbeitsstunden pro Woche und einer geschätzten Zahl von 150 verpflichteten Personen beliefen sich die Aufwandsentschädigungen auf jährlich 57.600 Euro. Hinzu kämen zusätzliche Personalkosten für die Organisation, Abrechnung, Prüfung von Ausschlussgründen, Anhörungen und Leistungskürzungen.“

 

Will heißen: Geld würde die Stadt vermutlich nicht sparen. Aber im Zuge gemeinnützigen Tätigkeiten könnten zumindest Arbeiten erledigt werden, die derzeit liegenbleiben oder nur eingeschränkt von der Stadt geleistet werden.

 

Aber wo liegt denn dann überhaupt der Nutzen?

Es mag für die Stadt kein finanzieller Anreiz sein, eine Arbeitspflicht einzuführen.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet sieht die Rechnung aber anders aus.

 

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Stand November 2024 lebten in Deutschland fast 1,9 Millionen erwerbsfähige Ausländer. Würden davon, wie im Saale-Orla-Kreis 30 Prozent eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit finden und diese nur mit dem Mindestlohn vergütet, erbrächte dies – unabhängig von eventuellen Lohnsteuern – alleine für die Sozialkassen Einnahmen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro! Hinzu käme eine geschätzte Entlastung beim Bürgergeld, Mietzuschuss etc. von weiteren 5,5 Milliarden Euro.

 

Und wie sieht aktuell die Situation in Hilden aus?

In Hilden könnten rund 240 Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich verpflichtet werden. Der Stadt ist allerdings nicht bekannt, ob bei diesen Personen Ablehnungsgründe für eine Tätigkeit, wie z.B. gesundheitliche Einschränkung, Kinderbetreuung o.ä., vorliegen.

Eine solche Prüfung wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Ein weiteres KO-Kriterium für eine Arbeitspflicht!?

 

Bericht: Walter Thomas

 


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