
Die Stadt Hilden plant, ihre Verwaltungsprozesse im Bereich von Immobilienverkäufen weiter zu verschlanken. Konkret geht es um einen generellen Verzicht auf die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts in bestimmten Fällen. Über eine entsprechende Allgemeinverfügung soll in der kommenden Ratssitzung am 15. April 2026 entschieden werden. Ziel ist es, den Verzicht künftig dauerhaft gelten zu lassen und so die Bearbeitung von Kaufverträgen spürbar zu beschleunigen.
Hintergrund: Prüfpflicht sorgt für Verzögerungen
Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 sind Städte und Gemeinden verpflichtet, bei Verkäufen denkmalgeschützter Objekte zu prüfen, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
In der Praxis bedeutet dies: Notare müssen vor Abschluss eines Kaufvertrags eine entsprechende Erklärung der Kommune einholen. Erst danach kann der Kaufpreis fällig und der Vertrag vollzogen werden.
Dies führt regelmäßig zu Verzögerungen.
Pauschaler Verzicht für bestimmte Immobilienarten
Genau hier setzt die geplante Neuregelung an: Die Stadt Hilden will künftig generell darauf verzichten, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, wenn es sich um
- Eigentumswohnungen oder
- Erbbaurechte
handelt. In diesen Fällen entfällt damit auch die Notwendigkeit, für jeden einzelnen Verkauf eine sogenannte Negativbescheinigung auszustellen.
Positive Erfahrungen aus der Testphase
Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Stadt eine befristete Version dieser Regelung erprobt. Die Bilanz fällt eindeutig aus: Der Verwaltungsaufwand konnte deutlich reduziert werden. Nach Angaben der Verwaltung ging die Zahl der entsprechenden Anfragen um rund ein Drittel zurück.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung nun, die bislang befristete Regelung dauerhaft einzuführen. Gleichzeitig behält sich die Stadt aber ausdrücklich vor, den Verzicht jederzeit für zukünftige Fälle wieder aufzuheben. Damit bleibt die notwendige Flexibilität erhalten, sollte sich die Ausgangslage ändern.
Bericht: LT
Foto: anzeiger24.de
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